Hallo,
ich bin seit Dezember 06 in Elternzeit und hatte vor der Entbindung ein Beschäftigungsverbot. Ich habe deswegen jetzt noch 30 Tage Resturlaub. Nun überlege ich mein Arbeitsverhältnis zu kündigen, weil ich mittlerweile in eine andere Stadt gezogen bin und fairer Weise meinen Arbeitgeber nicht bis zum Ende meiner Elternzeit hinhalten will, denn spätestens dann würde ich kündigen. Was passiert dann mit meinem Urlaub? Mir wurde mal gesagt, dass er verfällt wenn meine Elternzeit direkt in die nächste übergehen würde, aber was passiert, wenn ich jetzt kündige?
Vielen Dank für ihre Antwort!
LG mamajuli
Mitglied inaktiv - 06.08.2008, 21:30
Antwort auf:
Resturlaub-Kündigung während Elternzeit
Hallo,
der Urlaub kann bei Beendigung des Vertrages ausgezahlt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2008
Antwort auf:
Resturlaub-Kündigung während Elternzeit
Hallo, muss mich mal einklinken, obwohl das das Forum von Frau Bader ist!
Mir wurde nämlich einfach mein Resturlaub aus der 1. EZ gestrichen, weil ich ohne Pause gleich in die 2. EZ ging.
Seit 20.05.08 gibt es ein Urteil, dass der Urlaub nicht gestrichen werden darf, wenn durch eine drangehängte Elternzeit keine Möglichkeit bestand, diesen zu nehmen (BAG 9 AZR 219/07).
Entweder man nimmt den Urlaub hinterher ganz normal oder bei Kündigung wird er ausgezahlt. Also...
Habe meinen Anspruch dem AG schriftlich mitgeteilt und warte jetzt mal ganz gespannt.
LG Jana
Mitglied inaktiv - 07.08.2008, 21:38