Frage: Resturlaub Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ich habe zwischenzeitlich von meinem ehemaligen Arbeitgeber erfahren das er mir nur den Urlaub für das Jahr 2015 auszahlt. Der Resturlaub für das Jahr 2014 sei wohl verfallen, da ich diesen nicht bis zum 31.03.2015 geltend gemacht habe. Hat er damit Recht? Er will jetzt einen Link haben wo drin steht das es andets ist. Viele Grüße Flora

von Flora1979 am 05.08.2015, 13:06



Antwort auf: Resturlaub Beschäftigungsverbot

Hallo, wie hätten Sie es denn geltend machen sollen - Sie hatten doch BV? Nein. Da hat er Unrecht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2015



Antwort auf: Resturlaub Beschäftigungsverbot

Nein, hat er nicht. http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/urlaubsanspruch-diese-regeln-gelten-fuer-uebertragung-und-auszahlung Eigentlich ist es aber sein Job Dir das Gegenteil zu beweisen. Kann er nur nicht.

von Sternenschnuppe am 05.08.2015, 13:25



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