Hallo Frau Bader,
vielen Dank für die Antwort.
Ich habe zwischenzeitlich von meinem ehemaligen Arbeitgeber erfahren das er mir nur den Urlaub für das Jahr 2015 auszahlt.
Der Resturlaub für das Jahr 2014 sei wohl verfallen, da ich diesen nicht bis zum 31.03.2015 geltend gemacht habe.
Hat er damit Recht? Er will jetzt einen Link haben wo drin steht das es andets ist.
Viele Grüße
Flora
von
Flora1979
am 05.08.2015, 13:06
Antwort auf:
Resturlaub Beschäftigungsverbot
Hallo,
wie hätten Sie es denn geltend machen sollen - Sie hatten doch BV?
Nein. Da hat er Unrecht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2015
Antwort auf:
Resturlaub Beschäftigungsverbot
Nein, hat er nicht.
http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/urlaubsanspruch-diese-regeln-gelten-fuer-uebertragung-und-auszahlung
Eigentlich ist es aber sein Job Dir das Gegenteil zu beweisen. Kann er nur nicht.
von
Sternenschnuppe
am 05.08.2015, 13:25