Eine letzte Frage noch: Ich habe vor der EZ in VZ gearbeitet und habe aus der Zeit vor der EZ noch 30 Tage Urlaub. 1. Wenn ich nach der EZ nun in TZ arbeiten gehe und zwar nur an 3 Tagen pro Woche. Wie berechnen sich dann die 30 Tage Urlaub? 2. Wenn ich Elternteilzeit beantrage und nach diesem Antrag kündige - wie werden dann die 30 Tage Resturlaub abgegolten? Nach der neu beantragten Teilzeitbeschäftigung? Oder nach der VZ-Beschäftigung? DANKE
von Vivi.1981 am 30.06.2017, 01:25