Hallo Fr. Bader,
ich habe viel recherchiert, aber nicht wirklich eine helfende Antwort gefunden, daher anbei die Situation und entsprechende Frage dazu:
Ich beziehe für unser erstes Kind (geb. Mitte August 2016) noch bis Mitte Juli 2018 ElterngeldPlus. Das zweite Kind hat Entbindungstermin am 15.04.2018. Ich würde entsprechend die Elternzeit zu Beginn der Mutterschutzfrist beenden um Mutterschaftsgeld zu beziehen.
Ist es möglich sich das restliche ElterngeldPlus (Februar bis Juli) auf einmal auszahlen zu lassen? Oder sollte/kann man das ElterngeldPlus des ersten Kindes für die letzten sechs Monate im Bezugszeitraum noch in normales Elterngeld (dann nur noch drei Monate) umwandeln lassen, sodass der Bezugszeitraum ohnehin vor dem Beginn der erneuten Mutterschutzes endet?
Hat man im letzteren Fall (falls das überhaupt möglich ist) dadurch Nachteile bei der Berechnung für das Elterngeld des zweiten Kindes? Oder wird so oder so das Einkommen von vor der Geburt des ersten Kindes heran gezogen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und herzliche Grüße
J+S
von
Snja2000
am 08.10.2017, 16:08
Antwort auf:
Restliches Elterngeld plus nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit
Hallo,
nein, Sie können es sich vorher auzahlen lassen ohne NAchtiel zu erleiden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Restliches Elterngeld plus nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit
Ja, du solltest sogar das EG Plus in normales EG wandeln lassen. Ansonsten ist das futsch wenn die die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Das was du seit August bekommst ist eh nur noch die aufgesparte Rate. Den ersten teil gibt es im ersten Jahr, den zweiten im zweiten Jahr. Kannst also alles auf einmal dir auszahlen lassen. dafür einfach mal bei der EG-Kasse anfragen und denen das ganze schildern. Die helfen dir dann bestimmt auch weiter.
Und für das neue EG ist es eh egal. Es werden eh nur höchstens 14 Monate EG ausgeklammert. Auch bei EG Plus wird das zweite Jahr nicht berücksichtigt. heißt also, wenn Du ab jetzt bzw genauer gesagt Mitte Oktober (wegen 14 Monate) bis zum neuen Mutterschutz kein Einkommen hast, werden die Monate ab dann bis zum Mutterschutz eh mit 0 € gewertet. Ob EG oder EG Plus ist dabei egal. Wirst also beim zweiten Kind weniger EG bekommen wie beim ersten, trotz Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Etwas wird davon ja das Mutterschaftsgeld auffangen....
Mitglied inaktiv - 08.10.2017, 16:22