Sehr geehrte Frau Bader,
zum Thema Elternzeit habe ich folgenden Sachverhalt und Fragen:
Ich würde sehr gern die restliche Elternzeit in Anspruch nehmen, weiß jedoch nicht wie viel Elternzeit noch übrig ist und ob ich noch Elternzeit beim jetzigen AG (neuem) beantragen könnte.
Geburt Tochter 06/2011
Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnis bei AG A in 02/2012
Ende Bezug Elterngeld 07/2012
Bis 12/2012 freiwillig bei der Krankenkasse versichert - kein Arbeitsverhältnis
ab 01/2013 ALG 1 Bezug
seit 09/2013 neuen Arbeitgeber AB B
Die restliche Elternzeit würde ich gern in 2017 nehmen, wenn das Kind in die Schule kommt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
von
Pastella79
am 04.07.2016, 15:47
Antwort auf:
Restliche Elternzeit bei neuem AG?
Hallo,
man kann Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2016
Antwort auf:
Restliche Elternzeit bei neuem AG?
Wenn wäre sowieso nur höchstens 12 Monate übrig. Mehr nicht da Kind vor 2015 geboren. ABER !!! das ist eh egal, weil der neuen AG nicht gezwungen ist die EZ auch zu gewähren. Würdest Du noch beim ersten AG arbeiten, hättest dort 2 Jahre EZ genommen UND dir das verblieben Jahr abgesichert, dann müsste dir der alte AG die restliche EZ geben. Aber was bei deinem alten Ag war ist für den neuen AG egal, er muss da gar nichts. Zumal das Kind ja auch älter wie 3 Jahre ist.
Mitglied inaktiv - 04.07.2016, 18:24