Liebe Frau Bader, in meiner ersten Elternzeit mit Kind 1 bin ich erneut schwanger geworden, kurz bevor ich wieder angefangen hätte zu arbeiten. Dann habe ich sofort ab dem 1.Tag der Arbeit ein Beschäftigungsverbot erhalten, dh ich war vor Kind 2 nicht arbeiten, sondern im BV. Nun ist meine Elternzeit von Kind 2 in Februar vorbei und ich möchte mich erkundigen, ob mir aus der Zeit vom Beschäftigungsverbot für Kind 2 ein Urlaubsanspruch zu steht? Mit freundlichen Grüßen Ü-Ei
Mitglied inaktiv - 15.12.2016, 19:36