Hallo
Ich hab mal eine frage ausserhalb der familie, obwohls ja doch meine familie betrifft aber etwas anders.
Und zwar ich habe KEINE mietschuld. ich zahle monatlich meine miete und bekam neulich eine "rechnung" der alten wohnung wo von dem vermieter eine reperaturarbeit veranlasst wurde. ich soll knapp 300€ bezahlen. HEUTE jedoch kam eine rechnung von genau der selben summe die ich angeblich MIETSCHULD hätte.
Nun meine frage:
Darf der vermieter eine Reperaturrechnung der alten wohnung auf die Miete der neuen Wohnung schlagen???
von
babymit30
am 14.01.2013, 13:13
Antwort auf:
Reperaturarbeit der wohnung als Mieteschuld belastbar?
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2013
Antwort auf:
Reperaturarbeit der wohnung als Mieteschuld belastbar?
Habt ihr damals die Möglichkeit bekommen die reperatur selbst zu machen, sprich hat der Vermieter gesagt das da überhauot etwas defekt ist was ihr reparieren müßt?
Würde euch raten, da mal zum Mieterschutzbund zu gehen. Kann nämlich sein das ihr gar nichts zahlen müßt
Mitglied inaktiv - 14.01.2013, 14:21
Antwort auf:
Reperaturarbeit der wohnung als Mieteschuld belastbar?
ja der vermieter sagte bei abnahme das was defekt wäre am fenster. räumte mir aber nicht die möglichkeit ein es selbst zu beheben. gemacht wurde nur ein wenig silikon und es wurde versäubert. das gleiche hätte ich auch machen können, wollte ich aber durfte nicht. ist halt nicht vom fachmann. aber hätt ichs gemacht wären keine 10€ drauf gewörden. jetzt bezahl ich knapp 300€.
von
babymit30
am 14.01.2013, 16:00