Guten Tag Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Sohns (erstes und einziges Kind) ein Jahr lang Elterngeld bezogen und bin mit dem ersten Geburtstag wieder arbeiten gegangen (Elternteilzeit mit 30h/Woche). Jetzt naht der zweite Geburtstag und ich frage mich, ob es Sinn macht, die Elternzeit noch ein weiteres und damit letztes Mal in Anspruch zu nehmen und zwar gerade im Hinblick auf meine Rentenversicherungsbeiträge. Anders formuliert: Macht es diesbezüglich einen Unterschied, ob ich noch ein Jahr in Elternteilzeit 30 h arbeiten gehe oder sofort ein "normales" Teilzeitbeschäftigungsverhältnis eingehe? Hat es möglicherweise andere Vorteile, noch ein Jahr in Elternteilzeit zu sein oder spielt das gerade in der geschilderten Konstellation keine Rolle? Vorab herzlichen Dank für Ihre Antwort.
von KatrinausTrier am 09.02.2017, 10:59