Sehr geehrte Frau Bader,
folgende Fragen hätte ich, da ich jetzt in Elternzeit wieder stundenweise arbeiten gehe.
Ich verdiene unter 400€, mein Chef weiß nicht ob ich normal weiter krankenversichert bin. Außerdem gibt es eine Regelung dass man sich mit diesem Lohn von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann. Wäre das nicht ein Nachteil für später?
Herzlichen Dank!
von
Lisa82
am 28.09.2014, 22:59
Antwort auf:
Rentenversicherung Befreiung
Hallo,
bei einem Minijob können Sie freiwillig Beiträge zahlen. Ob sich das lohnt, kommt auf den Einzelfall an.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2014
Antwort auf:
Rentenversicherung Befreiung
Hallo,
soweit ich weiß, müssen seit kurzem alle Minijobber Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, außer man ist davon befreit. Früher war es ja so, dass man keine zahlen musste, es aber freiwillig machen konnte.
Die Beiträge sind nicht sehr hoch, für 300 Euro Minijob etwa 13 Euro Rentenversicherungsbeitrag.
Lies doch mal auf der Homepage der Minijob Zentrale nach. Da müsste stehen, wann man befreit werden kann.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 29.09.2014, 14:54