Frage: Rentenansprüche

Hallo, ich arbeite aktuell in Teilzeit (20 Std.) und bin jetzt wieder in Mutterschutz. Nach der Geburt meines 2.Kindes möchte ich gerne nach einem Jahr wieder mit 20 Stunden zu arbeiten beginnen. Ist es vorteilhaft, wenn ich dennoch 2 Jahre Elternzeit beantrage und das 2.Jahr aus der Elternzeit heraus arbeite? Zum einen wegen einem besseren Kündigungsschutz, zum anderen erhalte ich dann nicht auch höhere Rentenansprüche? Oder werden für jedes Kind immer 3 Jahre angerechnet? Maiglocke

Mitglied inaktiv - 26.07.2009, 18:36



Antwort auf: Rentenansprüche

Hallo, immer drei Jahre! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2009



Antwort auf: Rentenansprüche

Für jedes Kind gibt es 3 Jahre Rentenansprüche, egal ob man arbeitet oder nicht Désirée

Mitglied inaktiv - 26.07.2009, 21:26