Rentenanspruch während des Erziehungsurlaubs

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rentenanspruch während des Erziehungsurlaubs

Guten Tag, ich habe von der BfA ein Schreiben bezüglich der späteren Rente bekommen. Mir ist allerdings aufgefallen, daß die Zeiten des 3-jährigen Erziehungsurlaubes nicht angerechnet wurden, nur die Zeiten des Mutterschutzes. Ich habe allerdings noch dunkel in Erinnerung, daß ich damals ein Schreiben bekam, daß die 3 Jahre angerechnet werden mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger. Was ist jetzt korrekt? Und sollte ich jetzt schon Einspruch erheben? Herzlichen Dank!

Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 11:21



Antwort auf: Rentenanspruch während des Erziehungsurlaubs

Hallo, schauen Sie mal bei http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_broschueren.45/ger_45_rentenberechnung_al.pdf Da steht auf Seite 10 ff: Kindererziehungszeiten Wer Kinder erzieht, leistet einen Beitrag für die Solidargemeinschaft. Die Zeit der Kindererziehung wirkt sich daher rentensteigernd aus. Und das ganz ohne eigene Beitragsleistung. Für jedes vor dem 1.1.1992 geborene Kind wird ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder sind es drei Jahre. Jeder Monat der Kindererziehungszeit wird mit 0,0833 Entgeltpunkten bewertet. Das ergibt einen ganzen Entgeltpunkt pro Jahr. Damit ist ein Jahr der Kindererziehung so viel wert, als wäre in diesem Jahr der Durchschnittsverdienst erzielt worden. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolgt zusätzlich zu ggf. bereits vorhandenen Pflichtbeiträgen. Das ist natürlich immer dann der Fall, wenn Sie während der ersten drei Lebensjahre (bzw. des ersten Jahres) Ihres Kindes gleichzeitig auch versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Kindererziehungszeit wird auch immer unabhängig von der genutzten Elternzeit bzw. dem Erziehungsurlaub angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2004



Antwort auf: Rentenanspruch während des Erziehungsurlaubs

Du kannst einen "Antrag auf Kontenklärung" machen (gibt es im Internet). Dazu alle erforderklichen Unterlagen einreichen z. B. eine Geburtsurkunde der Kinder (normalerweise reicht einfache Kopie). Dann werden die dreijahre Kindererziehungszeit angerechnet. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 17:09



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

rentenanspruch

Hallo Frau Bader, Ich habe 1Jahr Erziehungsurlaub genommen (Budget)und möchte aber noch 2Monate (halt ohne Erziehungsgeldanspruch) länger zu Hause bleiben, bis zum 7.November. Wird diese Zeit trotzdem als Arbeitszeit bei der Rente angerechnet und ist es egal, ob ich am 1. oder am 7. anfange? Muss mein Arbeitgeber was beachten? Vielen Dank für Ih...


Anspruch Urlaub zu Weihnachten?

Hallo Fr. Bader, mein Sohn, 4,5 Jahre alt, ist im Kindergarten. Ich selbst bin seit 1 Jahr als Teilzeitkraft, Verlängerung für 1 Jahr habe ich bekommen, im Einzelhandel (Möbelhaus) als Beraterin und Verkäuferin berufstätig. Steht mir (verheiratet, Mann auch berufstätig - Schichtdienst) Urlaub rechtmäßig zu ... und zwar in der Zeit wenn der Ki...


Rentenanspruch während Elternzeit und 400 Eur Job

Hallo Fr Bader angenommen ich fange während meiner Elternzeit einen 400 Eur Job an - fliesst dann weiterhin die gleiche Grundlage von aktuell 2700 Brutto rein als Grundlage für die Rente oder berechnet sich das dann durch den 400 Eur Job neu`=? Viele Grüsse


Anspruch auf Teilzeitstelle - wieder schwanger, Rentenanspruch?

Hallo, ich bin nun in der 12. Woche schwanger und hab dies meinem AG bereits mitgeteilt. Bin noch bis zum 28.04.2012 in Elternzeit. Er kann mir ja nicht kündigen, da ich Kündigungsschutz habe. Hab ich Anspruch auf eine TZ - Stelle oder nur auf eine VZ-Stelle? Wie ist das mit der Rentenversicherung? Ruht mein Arbeitsvertrag jetzt? Läuft ab der Gebu...


Rentenanspruch bei Kindererziehung im Ausland

Hallo Frau Bader, Ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und befinde mich in Elternzeit. Bleibt der Rentenanspruch bei Umzug ins Ausland (ohne deutschen Wohnsitz) bestehen, solange ich meinen deutschen Arbeitsvertrag habe und mich in Elternzeit befinde? Danke, Lisa


Rentenanspruch Elternzeit

Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich der Rentenanspruchzeiten. Bei unserem ersten Kind (2007) war mein Mann und ich 2 Monate GEMEINSAM in Elternzeit zu Hause. Dies haben wir bei unserem zweiten Kind (2011) auch so gemacht. Habe jetzt gehört, dass man die Rentenanrechnungszeiten 2 Monate nach der Elternzeit einem Elternteil zuordnen kann. Beim ...


Anspruch Urlaub Mutterschutz

Hallo Frau Bader, mein errechneter Entbindungstermin ist der 06.08.2013, Mutterschutz beginnt am 25.06.2013 und endet am 01.10.2013. Habe ich somit für den Oktober noch Urlaubsanspruch, oder nicht? Es heißt ja, für jeden vollen Monat Elternzeit wird 1/12 abgezogen, zählt der Oktober dann als voller Monat, oder nicht? Endet ja genau da... ...


Anspruch Urlaub bei Teilzeit Arbeit in Elternzeit

Hallo, In 2016 war ich in Elternzeit. Hatte zuvor in Vollzeit mit 30 Tagen Urlaub gearbeitet. Seit 15.09.2016 habe ich dann mit einer 3 Tage Woche als Teilzeit in meiner Elternzeit wieder gearbeitet! Laut Arbeitgeber stehen mir für 2016 nur 6 Tage Urlaub zu! Kann das korrekt sein? Wie wird das korrekt berechnet? Danke für eine Info :...


Anspruch Urlaub und Kündigungsfrist

Hallo Frau Bader, Meine erste Frage wäre ob es richtig ist, das ich einen Urlaubsanspruch während eines Beschäftigungsverbotes und im Mutterschutz habe? Dieser verfällt doch während der Elternzeit nicht oder? Sprich ich bin ab mitte Juni im Mutterschutz un davor seit Bekanntgabe der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und habe also bis Ende Mu...


Besteht Urlaubsanspruch während bezahlten Urlaub?

Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al...