Guten Tag,
ich habe von der BfA ein Schreiben bezüglich der späteren Rente bekommen.
Mir ist allerdings aufgefallen, daß die Zeiten des 3-jährigen Erziehungsurlaubes nicht angerechnet wurden, nur die Zeiten des Mutterschutzes.
Ich habe allerdings noch dunkel in Erinnerung, daß ich damals ein Schreiben bekam, daß die 3 Jahre angerechnet werden mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger.
Was ist jetzt korrekt? Und sollte ich jetzt schon Einspruch erheben?
Herzlichen Dank!
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 11:21
Antwort auf:
Rentenanspruch während des Erziehungsurlaubs
Hallo,
schauen Sie mal bei http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_broschueren.45/ger_45_rentenberechnung_al.pdf
Da steht auf Seite 10 ff:
Kindererziehungszeiten
Wer Kinder erzieht, leistet einen Beitrag für die Solidargemeinschaft.
Die Zeit der Kindererziehung wirkt sich daher
rentensteigernd aus. Und das ganz ohne eigene Beitragsleistung.
Für jedes vor dem 1.1.1992 geborene Kind wird ein Jahr Kindererziehungszeit
angerechnet. Für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder sind es drei Jahre. Jeder Monat der Kindererziehungszeit
wird mit 0,0833 Entgeltpunkten bewertet.
Das ergibt einen ganzen Entgeltpunkt pro Jahr. Damit ist
ein Jahr der Kindererziehung so viel wert, als wäre in diesem
Jahr der Durchschnittsverdienst erzielt worden.
Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolgt zusätzlich
zu ggf. bereits vorhandenen Pflichtbeiträgen. Das ist
natürlich immer dann der Fall, wenn Sie während der
ersten drei Lebensjahre (bzw. des ersten Jahres) Ihres Kindes
gleichzeitig auch versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Die Kindererziehungszeit wird auch immer unabhängig
von der genutzten Elternzeit bzw. dem Erziehungsurlaub
angerechnet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2004
Antwort auf:
Rentenanspruch während des Erziehungsurlaubs
Du kannst einen "Antrag auf Kontenklärung" machen (gibt es im Internet). Dazu alle erforderklichen Unterlagen einreichen z. B. eine Geburtsurkunde der Kinder (normalerweise reicht einfache Kopie).
Dann werden die dreijahre Kindererziehungszeit angerechnet.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.05.2004, 17:09