Hallo Frau Bader,
mein Mann muß für zwei Kinder Unterhalt bezahlen.
Hier meine FRage Das Jugendamt rechnet die Erwerbsunfähigkeitsrente (20% von der Berufgenossenschaft) mit. Die BG sagte uns aber damals das das nicht rechtens ist und das Jugendamt und Sozialamt sagt das sie das dürften. Wer hat nun Recht ? darf die Rente angerechnet werden ?
Gruß Marie
Mitglied inaktiv - 07.08.2001, 09:09
Antwort auf:
Rente und Unterhalt
Liebe Marie,
für die Unterhaltsberechnung werden alle sieben Einkunftsarten nach § 2 EStG herangezogen. Dazu gehören auch Renten.
Bei Sozialleistungen für Gesundheitsschäden (z.B. Blindengeld) wird lt. Gesetz grds. erst mal davon ausgegangen, dass diese für erhöhte Aufwendungen sind und nicht zum Unterhalt dazu gerechnet werden. DEr Gegener (= Unterhaltsberechtigte) muss beweisen, dass dies nicht der FAll ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.08.2001