Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in der Elternzeit, bin alleinerziehend (war nie mit dem Kindsvater verheiratet) und möchte einen anderen Mann heiraten. Ich habe das alleinige Sorgerecht und lebe vom Erziehungsunterhalt des Kindsvaters. Was ändert eine Hochzeit für mich? Wie ist es z.b. mit meiner Krankenversicherung, läuft die so weiter wie jetzt? Den Unterhalt des Kindsvaters für mich werde ich ja höchstwahrscheinlich verlieren, oder? Was ändert sich für mein Kind? Mein Verlobter wird ihn nicht adoptieren, bleibt dadurch alles wie jetzt? Mein Wunsch ist in Paris zu heiraten, möchte hier aber einen Ehevertrag machen, muss ich dabei etwas beachten, bei einer Eheschließung außerhalb Deutschlands? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
von sugarime am 06.07.2011, 14:53