Frage: rente nach evtl trennung

hallo, ich habe folgende frage: wir sind eine familie mit 3 kindern, ich bin gelernte krankenschwetser aber seit der geburt unseres großen sohnes (11 j) zu hause. mein mann verdient sehr gut, für uns passt dieses familienmodell, wir wünschen uns auch noch 1 - 2 weitere kinder. wie kann ich mich (abgesehen davon, daß ich per zugewinngemeinschaft das halbe haus habe) davor absichern, bei eventl. verlassen zu werden nicht ohne geld dazustehen und stünde mir bei so vielen jahren kinderbetreuung und haushalt nach neuem gesetzt noch unterhalt zu und ab welchem alter der kinder müsste ich wieder arbeiten ? es ist nicht so, daß wir uns trennen wollen, ganz im gegenteil, für uns passt dieses modell wunderbar, aber alle sagen ich sei verrückt und hätte später im falle einer trennung gar nichts für mich, auch wenn ich 4 -5 kinder großgezogen und 20 jahre meinem mann den rücken für den job freigehalten habe ? ich bin jetzt 32. danke natascha

Mitglied inaktiv - 31.10.2010, 10:15



Antwort auf: rente nach evtl trennung

Hallo, im Falle einer Trennung würde Ihnen von den rentenasnprüchen Ihres Mannes, die er in der Ehezeit erworben hat, die Hälfte zustehen (Versorgungsausgleich) Ausserdem im Rahmen des Zugewinns die Hälfte von seinem Vermögen, dass er in der Ehe geschaffen hat Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2010



Antwort auf: rente nach evtl trennung

Hallo, Grundsätzlich hast Du absolut recht, selbst deine Altersversorgung bzw. Dein Vermögen zu gestalten. Denn auch in einer Zugewinngemeinschaft erwirtschaftet jeder sein Vermögen selbst. Im Fall einer Trennung würde Dir die Hälfte des Zugewinns wäghrend der Ehezeit zustehen.... aber so etwas ist "gestaltbar", vorallem, wenn man dieTrennung etwas plant, lässt es sich wunderbar Geld "verschwinden"... Also: eine Rentenversicherung für Dich ist ein erster Schritt. Sofern Ihr noch nicht "riestert" solltest Du das tun. Ein Sparvertrag, Fondsdepot o. ä. auf Deinen Namen ist ebenfalls dann später "Deins". Muss halt im Zugewinn ggf. aufgerechnet werden. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 31.10.2010, 17:24



Antwort auf: rente nach evtl trennung

das halbe haus steht dir aber nicht wegen zugewinn zu, sondern wenn dann weil ihr beide im grundbuch steht oder? im falle einer trennung steht dir unterhalt für die kinder zu, falls sie bei dir leben sollten, was auch nicht sicher ist, denn auch beim vater können kinder leben und für ein jahr betreuungsunterhalt von deinem mann. danach mutet man den jeweiligen partnern tatsächlich zu, selbst für ihren lebensunterhalt aufzukommen, nachdem das jüngste kind 3 jahre alt ist. das was du meinst, war mal, die gesetze haben sich aber geändert, da haben "die anderen" schon recht. an deiner stelle würde ich mir auf lange sicht arbeit suchen, dein mann kann arbeitslos, arbeitsunfähig werden oder sogar versterben.

Mitglied inaktiv - 31.10.2010, 19:53



Antwort auf: rente nach evtl trennung

2007 warst du 33 und dein mann wollte kein weiteres kind mehr....hmmmm....

Mitglied inaktiv - 01.11.2010, 11:12



Antwort auf: rente nach evtl trennung

da muß ich mich wohl damals vertippt haben ... ich bin JETZT fast 33. Ende 2007 wollte meine Mann tatsächlich keine weiteren Kinder, jetzt wollen wir beide nochmal und finden unser klassisches Familienmodell funktioniert gut. Todesfall ist per Risikolebens abgesichert, Arbeitslosigkeit bei ihm mehr als unwahrscheinlich, bleibt die Frage an Frau Bader wegen meiner Absicherung. Natascha

Mitglied inaktiv - 01.11.2010, 15:50



Antwort auf: rente nach evtl trennung

die hat dir ja desiree schon beantwortet, denn die lv...meinst du die reicht für 4 personen ewig? das müssen dann schon richtig große summen sein. und er kann sich auch gegen den klassiker und sich so trennen, dann stehst du nicht erst im alter wirklich ohne da. entschuldige, ich kann nicht verstehen, wie man heutzutage als frau anfang 30 so naiv sein kann und denke immer, das gibt es nur in filmen.

Mitglied inaktiv - 01.11.2010, 15:58



Antwort auf: rente nach evtl trennung

Du klingst als hättest Du schon mindestens eine gescheiterte Beziehung hinter Dir, ich bin mit meinem Mann seit 12 Jahren verheiratet und es ist unser erste Ehe. Unsere Riskolebens beträgt über 300.000 Eur, das Haus ist abbezahlt und im Todesfalle stünde mir noch eine Witwenrente und den Kindern Waisenrente zu - DER Fall ist definitiv abgesichert, weil das eben der worst-case unseres Modells (wir gehen davon aus wir bleiben zusammen) ist. Ich plane NICHT mehr arbeiten zu gehen, weil seit über 10 Jahren das altmodische klassische Modell für uns gut funktioniert, wir sehen uns als Einheit und haben gemeinsames Geld und leben beide so sehr gut miteinander. Dennoch bin ich nicht naiv und wüsste einfach gerne wie ich mich konkret absichern müsste bzw. was mir nach 15-20 Jahren Ehe in diesem Modell zustünde - ganz so, daß ich nach so langer Zeit GAR NICHTS bekäme ist es nämlich auch nach dem neuen Gestzt nicht. Aber w.g. eigentlich ging meine Frage an Frau Bader. Natascha

Mitglied inaktiv - 01.11.2010, 17:03



Antwort auf: rente nach evtl trennung

ja, ich bin bereits einmal geschieden und ich habe meine mutter erlebt, die zwar immer mitgearbeitet hat, aber deren mann mit 56 verstarb, eine lv vorhanden, eine etw abbezahlt war und die trotzdem rechnen mußte, da hatte sie dann aber keine kinder mehr zu versorgen. aber wenn das alles so ist, wie du schreibst, dann brauchst du nichts zusätzliches mehr zu machen. du trennst dich nicht, hast eine 6stellige lv, ein haus.... daß dir mehr als ein betreuungsunterhalt zustünde, der sich dann über das trennungsjahr erstreckt, kann ich mir im trennungsfall nicht vorstellen. das war mal so. aber du brauchst es ja auch nicht.

Mitglied inaktiv - 01.11.2010, 17:37



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