Frage: Reiserücktrittsversicherung

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Situation: Mitte März haben wir eine Reise für Dezember gebucht. Am letzten Tag der Frist für eine Reiserücktrittsversicherung habe ich eine abgeschlossen und habe die Dame natürlich gefragt, wann und wie tritt diese Versicherung ein. Da wir unsere Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben, habe ich konkrette Fragen zur Schwangerschaft gestellt, so nach dem Motto, ich bin schwanger, was dann. Die gute Dame meinte mitbekommen zu haben, dass ich schwanger bin und hat follgenden Eintrag gemacht: Bitte beachten Sie, dass die Vericherung, die ich Ihnen am 02.05.2003 abgeschlossen habe, nicht für Ihre Schwangerschaft, die davor eingetretten ist, in Kraft tritt!. Da meine Periode ausgeblieben ist, denke ich jetzt, dass ich schwanger bin. Beim Arzt war ich noch nicht, für alle Eventualitäten nachgerechnet, demnach, fall ich es wirklich bin, war ich bereits beim Kauf des Tickets Mitte März schwanger gewesen. Kann die Versicherung mir diesen Service verweigern (es geht um Stornokosten?). Vielen Dank für die Klärung.

Mitglied inaktiv - 07.05.2003, 10:57



Antwort auf: Reiserücktrittsversicherung

Hallo, wenn es im Vertrag steht und Sie es unterschrieben haben, ja. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2003



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