Reiserücktrittsversicherung und Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Reiserücktrittsversicherung und Schwangerschaft

Hallo Fr. Bader, wir planen im Herbst eine Reise nach Israel mit dem Flugzeug. Da wir uns allerdings ein weiteres Kind wünschen, könnte es gut sein, dass ich dann schwanger bin. Sollten Komplikationen auftreten, müsste wir die Reise stornieren. Wie ist das mit der Reiserücktrittsversicherung in solchen Fällen? Da steht immer bei unvorhergesehenen Ereignissen tritt sie in Kraft. Wäre das auch im Fall von Schwangerschaftskomplikationen? Meine 1. Schwangerschaft war leider auch kompliziert, es war eine Frühgeburt wegen vorz. Plazentaablösung, daher müsste ich ohnehin vor dem Buchen mit meiner Ärztin reden, ob eine Flugreise in der Schwangerschaft in Frage kommt. Sollte sie dies verneinen und ich nach dem Buchen der Flüge schwanger werden, könnte ich dann auch die Reise über die Reiserücktrittsversicherung stornieren oder ist das Eintreten einer Schwangerschaft "vorhersehbar"? Vielen Dank!

von Fischstäbchen am 26.05.2013, 18:25



Antwort auf: Reiserücktrittsversicherung und Schwangerschaft

Hallo Ist Ihnen aber die Schwangerschaft bei Ihrer Reisebuchung bekannt, und der Reisezeitraum fällt in den berechneten Geburtstermin wird Ihnen keine Reiseversicherung die Stornogebühren bezahlen. Schlussfolgerung daraus: Ist Ihnen die Schangerschaft bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung nicht bekannt und der Geburtstermin liegt im Zeitraum der geplanten Reise, tritt die Reiseversicherung ein und ersetzt Ihnen die Stornogebühren des Reiseveranstalters. Bestand zum Zeitpunkt der Reisebuchung und des Antrags der Reiseversicherung eine Schwangerschaft, die bei "normalen" Verlauf keinen Einfluss auf den Antritt der Reise gehabt hätte, und treten dann unvorhersehbare Komplikationen auf, sodass die Reise nicht angetreten werden kann, ist die Stornorechnung durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert. (Quelle: https://www.secure-travel.de/faq/reiseruecktrittsversicherung-gruende/schwangerschaft.php) Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.06.2013



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