Frage: Reiserücktrittskostenversicherung

Hallo Frau Bader, müssen jetzt eine Reiserücktrittskostenversicherung für unseren Urlaub im nächsten Jahr abschließen. Bin noch schwanger und kann somit jetzt nur ein Kind mit anmelden. Bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich nach Geburt des zweiten Kindes der Versicherung die Daten nachreiche (am Reisepreis ändert sich nichts - auch nicht am Versicherungsbeitrag) oder könnte die Versicherung dann (trotz Familienversicherung) die Mitversicherung eines weiteren Kindes ablehen? (Hoffe, ich habe meine Frage allgemein genug gehalten?!?) Vielen herzlichen Dank schon im Voraus und viele Grüße!

Mitglied inaktiv - 31.05.2005, 18:00



Antwort auf: Reiserücktrittskostenversicherung

Hallo, sorry-keine Ahnung! Ich würde es einfach mal versuchen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2005