Hallo, ich weiß zwar nicht, ob Sie mir in diesem Fall weiterhelfen können, aber ich versuche es einfach mal:
in 2 Wochen(Montag) fliege ich mit meinen beiden Kindern(16 Monate und 4 Jahre) nach Bulgarien. Bei der Buchung sagte man mir, dass der Rückflug um 21:00 wäre und wir gegen 23:40 Ortszeit wieder in Köln landen. Das war gerade noch so vertretbar mit 2 kleinen Kindern, zumal ich am nächsten Tag arbeiten muss.
Heute habe ich dann nochmal beim Veranstalter angerufen, der mir mitteilte , dass der Rückflug(auch Montag)erst um 23:55 ist und wir um 4:25 in Köln ankommen. Er erklärte mir, das die Reisegesellschaft eine Zwischenlandung plant(er wüßte aber nichts genaueres). Wenn das so wäre, ist das überhaupt o.k.?
Um etwas mehr zu erfahren habe ich auf den Flugplan der Fluggesellschaft geschaut.
Da steht aber, dass wir erst Dienstag morgen um 2:35 abfliegen und um 4:25 landen.
Ich empfinde diese Praxis als nicht o.k.
1.Kann man im Vorfeld etwas dagegen machen? Zudem habe ich keine Urlaubstage mehr. Wahrscheinlich muss ich direkt vom Flughafen zur Arbeit.
2.Habe ich ein Anrecht auf Weiterbenutzung des Zimmers? Oder anders, ist es kein Reisemangel, wenn ich mit 2 Kleinkindern von 12:00 mittags bis nachts um ca. 1:00 in der Hotellobby ausharren muss?
Über einige Tipps wäre ich dankbar
Mitglied inaktiv - 07.09.2004, 10:40
Antwort auf:
Reise mit Kleinkindern
Hallo,
hierzu einige Urteile:
1.
Im Charterflugverkehr können kurzfristige Änderungen hinsichtlich der Flugzeiten und der Flugroute vorgenommen werden, etwa um die Flugzeuge besser auszulasten. Deshalb nennen die Reiseveranstalter in ihren Katalogen nur die Tage des Hin- und Rückflugs, nicht jedoch die Uhrzeiten. Auch wenn die Flugscheine Abflugzeiten bzw. Ankunftzeiten enthalten, sind diese im Gegensatz zu Linienflüge nicht verbindlich, wenn sich der Reiseveranstalter in einem Begleitschreiben ausdrücklich Änderungen vorbehält (LG Frankfurt a.M, Urteil vom 11.11.1999, RRa 2000, 96) ( Saarbrücker-Zeitung, reise-journal, S.25 vom 26.08.00)
In einem Fall vor dem Amtsgericht Hannover (AZ 560 C 4074/02) klagten Urlauber auf eine Reisepreisminderung, weil sie wegen der kurzfristigen Vorverlegung des Rückfluges um einige Stunden, nicht an einen geplanten Ausflug teilnehmen konnten. Die Richter wiesen die Klage mit dem Hinweis ab, dass der Reiseveranstalter ausdrücklich in den AGB auf den "Änderungsvorbehalt" bezüglich des Reiseverlaufes hinweist. (Westdeutsche Zeitung, "Reiserecht: Flug vorverlegt"; reise-magazin, S.12; 04.01.2003)
2.
Keine Erstattung der Fahrtkosten bei einem verspäteten Charterflug
Reisende, die wegen eines vorverlegten Charterflug früher am Heimatflughafen landen und dadurch der vereinbarte Abholtermin von Bekannten nicht eingehalten werden kann, haben keinen Anspruch darauf, die dadurch entstandenen Kosten (z.B. Kosten für einen Mietwagen oder Telefonkosten) vom Reiseveranstalter erstattet zu bekommen
Das Amtsgericht Hamburg wies in einem Urteil (AZ: 18A C 393/00) darauf hin, dass gerade in der Hauptreisesaison mit Veränderungen im Flugplan von Charterflügen gerechnet werden muss.
(Saarbrücker-Zeitung, reise, "Treffpunkt Ankunftshalle", S.3 vom 29.07.02)
3.
Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten „Direktflug" keinen Reisemangel dar. Unter einem „Direktflug" versteht man eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung nennt man hingegen „Non-Stop-Flug". AG Würzburg, Urt. v. 12.3.1997; 3 C 1128/95
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2004
Antwort auf:
Reise mit Kleinkindern
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Was mich aber eigentlich interessiert ist:
Ich habe eine Reisebestätigung auf der der 4.10. als letzter Urlaubstag angegeben ist.
Nun fliegen wir aber erst am 5.10. zurück. Wann muss der Flug spätestens starten, damit es kein Mangel ist??? Ist es o.k., das schon zu planen?
Stellt es einen Mangel dar 13 Stunden mit Kleinkindern ohne Hotelzimmer zu sein?????
Mitglied inaktiv - 07.09.2004, 15:30