Frage: Reihenfolge! Gern an alle!

In welcher Reihenfolge sind Unterhaltsansprüche geltend zu machen? Erst minderjährige und Ehefrau vor dem priviligiert volljährigen Kind? Oder das volljährige Kind vor der Ehefrau? Oder sogar alle gleich auf einer Stufe? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 08:26



Antwort auf: Reihenfolge! Gern an alle!

Hallo, mdj Kinder - Ehefrau-volljährige Kinder Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2006