Frage:
Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle
Hallo Frau Bader,
Wenn mein zweiter Sohn wie errechnet zur Welt kommt, haben die beiden ziemlich genau zwei Jahre Altersunterschied. Durch vorzeitige Beendigung der Elternzeit zum Mutterschutz habe ich noch 13 Monate Elternzeit von meinem ersten Sohn über. Ich frage mich nun, was besser ist: die Elternzeit zu übertragen und erst zwei Jahre vom "neuen" Kind zu nehmen, ggfs. auf drei Jahre zu verlängern und danach den Rest alte Elternzeit. Oder erst die alte Elternzeit aufbrauchen und im Anschluss die neue zu nehmen.
Übersehe ich irgendwas wichtiges? Oder bleibt es sich im Prinzip gleich? Oder muss man vielleicht eine Reihenfolge einhalten?
Vielen Dank
von
tinta
am 10.12.2017, 20:12
Antwort auf:
Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle
Hallo,
wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes die erste Elternzeit nicht beenden, bekommen Sie auch kein Mutterschaftsgeld.
Es bleibt also nur, die Elternzeit zu beenden bzw. zu übertragen. Wenn ihr Sohn nach Juli 2015 geboren ist, muss der Arbeitgeber dann nicht zustimmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2017
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Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle
EZ Kind 1 übertragen lassen, dann Mutterschutz und EZ für Kind 2 nehmen und die restliche EZ von Kind1 dranhängen.
Mitglied inaktiv - 10.12.2017, 20:55
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Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle
Hallo Danyshope,
danke für deine Antwort. Ist das deine persönliche Empfehlung und wenn ja, warum? Oder muss ich diese Reihenfolge einhalten?
LG, tinta
von
tinta
am 11.12.2017, 09:21
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Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle
Du hast ein Recht darauf, die alte/gestoppte Elternzeit an das Ende der neuen Elternzeit anzuhängen.
Von daher ist das oben genannte der rechtlich sichere Weg.
von
Dojii
am 11.12.2017, 10:04
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Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle
Das erste Jahr Elternzeit muss im ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Du könntest also nur zwei Jahre EZ für Kind2 verschieben und würdest das erste Jahr verschenken. Außerdem wird Dir sowieso der Mutterschutz von der EZ von K2 abgezogen, Du hättest also ohne Not einen zusätzlichen Wechsel drin. Und drittens weiß ich nicht, ob man während der EZ für K1 gleichzeitig Elterngeld für K2 beziehen kann.
Du hast die EZ für K1 doch eh beendet. Deswegen wäre für mich viel eher die Frage, welchen Vorteil Du darin siehst, die EZ für K1 wieder aufzunehmen, statt erstmal den "Standard-Ablauf" beizubehalten, der vorsieht, daß man nach einer Geburt die Elternzeit für das soeben geborene Kind antritt. Was versprichst Du Dir davon?
von
Strudelteigteilchen
am 11.12.2017, 10:34
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Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle
Hallo Strudelteigteilchen,
ich bin total leidenschaftslos was die Reihenfolge. Deshalb wollte ich hier mal ein die Runde fragen, ob es Nach- oder Vorteile gibt, auf die ich selber nicht komme ;-).
Schon mal vielen Dank an euch.
von
tinta
am 11.12.2017, 14:06
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Reihenfolge Elternzeit - gerne an alle
Man muss sich für die ersten 2 Jahres des Kindes festlegen damit man auch ohne Zustimmung des AG das dritte dranhängen kann. Zudem darf man die EZ nur eine bestimmte Anzahl verändern und wenn man das 3te an das 2te dranhängt, gilt das wie ein Abschnitt. Deshalb mein Rat erst EZ Kind2, dann EZ Kind1. Du könntest auch erst 2 Jahre EZ Kind2 nehmen, dann die restliche EZ für Kind1 und dann den Rest von Kind2 - für den Fall der Fälle das Kind Nr3 noch geplant ist. ist aber eben mehr Schriftkram...
Mitglied inaktiv - 11.12.2017, 16:50