Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen Wunsch nach Elternzeit schriftlich bei meinem Arbeitgeber eingereicht . Seine schriftliche Antwort lautete: Mein Antrag sei eingegangen und zur Kenntnis genommen . Ist diese Antwort ausreichend, um meine Elternzeit anzutreten? Dankeschön für ihre Antwort, Frau Bader. mit freundlichen Grüßen Kristina A.
von Kristeal am 02.12.2015, 20:55