Frage: Reicht es aus?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinen Wunsch nach Elternzeit schriftlich bei meinem Arbeitgeber eingereicht . Seine schriftliche Antwort lautete: Mein Antrag sei eingegangen und zur Kenntnis genommen . Ist diese Antwort ausreichend, um meine Elternzeit anzutreten? Dankeschön für ihre Antwort, Frau Bader. mit freundlichen Grüßen Kristina A.

von Kristeal am 02.12.2015, 20:55



Antwort auf: Reicht es aus?

Hallo, ja. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2015



Antwort auf: Reicht es aus?

Ja. Mehr muss er auch nicht machen, da es kein Antrag ist sondern nur eine Meldung. Er hat da eh kein Mitspracherecht und darf nur abnicken. Das hat er mit dieser Antwort gemacht.

von Sternenschnuppe am 02.12.2015, 21:14