Regelung von Elternzeit/-geld Österreich-Deutschland?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Regelung von Elternzeit/-geld Österreich-Deutschland?

Guten Tag! Ich (der Vater, deutsch-österreichischer Staatsbürger) habe meinen Hauptwohnsitz und einen 30h-Arbeitsvertrag in Österreich, die künftige Mutter ihren Hauptwohnsitz und einen 25h-Arbeitsvertrag in Deutschland. Wir möchten unser Kind in Deutschland bekommen. Damit ich für die ersten Monate unterstützend vor Ort sein kann und die Nachfolgeuntersuchungen auch am Ort der Geburt in Deutschland vorgenommen werden können, möchte ich mit der Geburt für ca. ein halbes Jahr in Elternkarenz gehen und diese in Deutschland verbringen. Hierzu würden wir uns schon vor der Geburt eine gemeinsame Wohnung in Deutschland suchen, wo ich einen Zweitwohnsitz anmelde. Habe ich dadurch in Deutschland Anspruch auf Elterngeld? Wenn ich Karenz bei meinem Arbeitgeber in Österreich beantrage, zählt dies dann als Elternzeit in Deutschland? Also so, dass weniger Monate für die Mutter zur Verfügung stehen? Können wir auch theoretisch zur gleichen Zeit in Karenz/in Elternzeit sein? Im Anschluss überlegen wir, dass die Mutter Elternzeit nimmt und ich meine Tätigkeit in Österreich wieder aufnehme, also sie und das Kind nach Österreich kommt. Solange sie in Deutschland gemeldet bleibt: steht es ihr und dem Kind frei, sich an einem anderen Ort aufzuhalten? Vielen Dank für Ihre Antworten!

von liema am 20.05.2019, 17:26



Antwort auf: Regelung von Elternzeit/-geld Österreich-Deutschland?

Hallo, Sie können gleichzeitig in EZ gehen - egal, wie sie heißt (ich meine die EZ). Anspruch haben Sie, wenn Sie den Wohnsitz oder gewönlichen Aufenthalt in D haben, hier also de facto leben. Laut EG-Richtlinien gilt: Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erken-nen lassen, dass er an diesem bestimmten Ort oder in diesem bestimmten Gebiet nicht nur vo-rübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I). Es wird dann das österreichsiche Gehahlt berücksichtigt. Sie können gesamt 14 Monate EG bekommen - die Monate mit MG werden aber immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2019



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