Reduzierung der Tätigkeiten in der Elternzeit - Fristen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Reduzierung der Tätigkeiten in der Elternzeit - Fristen?

Hallo Frau Bader, gibt es Fristen zu beachten, wenn man die Teilzeittätigkeit in der Elternzeit reduzieren möchte? Ich möchte von 30 Stunden auf Null reduzieren. Vielen Dank! Astrid18

Mitglied inaktiv - 20.11.2009, 08:49



Antwort auf: Reduzierung der Tätigkeiten in der Elternzeit - Fristen?

Hallo, wegen der Haftung darf ich keine Fristen-Infos geben. Aber lesen Sie mal § 622 Abs 1 BGB Passen Sie auf, wie Sie das Schreiben formulieren (um nicht alles zu kündigen) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2009



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