Reduzierung der Arbeitszeit für 2 zusätzliche Elternzeitmonate

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Reduzierung der Arbeitszeit für 2 zusätzliche Elternzeitmonate

Hallo, gibt es ein Minimum,um wie viel der Partner die Arbeitszeit reduzieren muss, damit man die 2 zusätzlichen Partnermonate bekommt? Würde es beispielsweise ausreichen, wenn er von 30 Stunden (vor der Geburt) auf 25 Stunden (nach der Geburt) reduziert?

von piwchen am 21.01.2016, 21:08



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit für 2 zusätzliche Elternzeitmonate

Hallo, er kann sogar 30 Std weiter arbeiten - bekommt dann eben nur den Pauschbetrag. Oder meinen Sie die weiteren vier Monate Bonus? Dafür müssen beide zwischen 25 u 30 Std arbeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2016



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit für 2 zusätzliche Elternzeitmonate

bzw. muss der Vater bei Bezug von Elterngeld Plus seine Arbeitszeit überhaupt reduzieren auf unter 30 Stunden, damit man die 28 Elternzeit Plus Monate (plus die Partnerschaftsbonusmonate) voll ausnutzen kann?

von piwchen am 21.01.2016, 21:39



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit für 2 zusätzliche Elternzeitmonate

Ich bin nicht sicher, welche Du meinst. Wenn Du die Partnermonate meinst, dann sind das entweder zwei Monate mit normalem Elterneld und in denen darf er dann nicht arbeiten. Oder es sind vier Monate mit Elterngeld Plus und in denen darf er zwischen 15 und 30h TZ arbeiten. (ob das anders ist, wenn man vorher schon "nur" 30h gearbeitet hat, weiß ich nicht, im Gesetz hab ich dazu glaube ich noch nichts gesehen). Es gibt ansonsten noch die PartnerSCHAFTSmonate. In denen müsstet ihr BEIDE für vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten und bekommt dafür nochmal vier Monate Elterngeld Plus obendrauf. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 22.01.2016, 09:42



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit für 2 zusätzliche Elternzeitmonate

Nein, ich meinte schon die 2 zusätzlichen Monate für den Partner. Da in der Broschüre drin steht: "Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt,wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt." Wenn er weiterhin wie bisher 30 Stunden arbeitet, fällt ja kein Erwerbseinkommen für ihn weg. Wir bekommen eh nur den Pauschbetrag.

von piwchen am 22.01.2016, 15:10



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit für 2 zusätzliche Elternzeitmonate

Laut der Elterngeldbroschüre darf mein Mann auch beim normalen Elterngeld 30h arbeiten, die Frage ist nur, ob und wie viel er das reduzieren muss.

von piwchen am 22.01.2016, 15:14



Antwort auf: Reduzierung der Arbeitszeit für 2 zusätzliche Elternzeitmonate

Der Pauschalbetrag sind 300€ im Monat, da wird er ja mit 30 Stunden die Woche mehr raus haben. Er darf bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten, es wird aber nix unterhalb des Pauschalbetrages gekürzt. Also bekommt er in dem Fall einfach 300€ mehr die 2 Monate.

von Sternenschnuppe am 22.01.2016, 15:56



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