Frage: Rechtsschutz

Hallo!Ich lebe mit meinem Freund in einer eheähnlichen Gemeinschaft.Wir haben einen 4Monate alten Sohn.Bin ich automatisch in seiner Rechtsschutz mitversichert wenn wir einen gemeinsamen Haushalt haben?Danke für die Antwort!

Mitglied inaktiv - 03.07.2003, 07:09



Antwort auf: Rechtsschutz

HAllo, das kommt auf die Vertragbedingungen an, die ich im Einzelfall nicht kenne. Fragen Sie dort schriftlich an und lassen Sie sich die Antwort auch schriftlich geben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2003



Antwort auf: Rechtsschutz

Kleiner Tip: einfach mal den Vertrag genau durchlesen!

Mitglied inaktiv - 03.07.2003, 08:06



Antwort auf: Rechtsschutz

Ich hab, nachdem wir zusammengezogen sind, meine Versicherung angerufen. Ich hatte ja nen SingleTarif. Der Vertrag wurde dann abgeändert und ich zahl nur unwesentlich mehr. Genauso bei allen andren Versicherungen !! GoLLoM

Mitglied inaktiv - 03.07.2003, 08:48



Antwort auf: Rechtsschutz

Also: 1.) Welchen Rechtsschutztarif hat er? Single oder Familie? und dann 2.) Muß i. d. R. der Lebensgefährte namentlich genannt werden, sonst ist er nicht mitversichert. Einfach kurz dort anrufen und nachfragen :-) Désirée

Mitglied inaktiv - 04.07.2003, 10:54