Frage: Rechtslage

Hallo, ich hätte da nochmal einige Fragen: Die Eltern, zweier minderjähriger Kinder lassen sich scheiden. Die Kinder bleiben bei der Mutter, diese ist berufstätig. Der Vater ist arbeitlos. Ist es richtig, dass: 1. Die berufstätige Ehefrau ihrem arbeitslosen Ehemann Unterhalt zu zahlen hat obwohl sie für die Kinder aufkommen muss? 2. Wie sieht es auch mit dem Unterhalt für die Kinder? Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 09:29



Antwort auf: Rechtslage

Hallo, 1. Kann ihr passieren 2. Wenn er nicht zahlen kann, kann er nicht Ungerecht- oder? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2010



Antwort auf: Rechtslage

Wenn die Kinder bei der Ehefrau wohnhaft bleiben, ist der Ehemann dann zu Unterhaltszahlungen verpflichtet auch wenn er Hartz IV empfängt???

Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 10:07