Frage: Rechtslage

Hallo Frau Bader, ich hatte mich schon mal vor einiger Zeit an Sie gewandt in Bezug auf Harz IV. Schilder Ihnen noch mal kurz die Sachlage. Ich befinde mich seit Mai letzten Jahrs in der Elternzeit für zwei Jahre. Ich wohne in Berlin und mein Partner, der auch der Kindesvater ist, wohnt und lebt auf Grund des Jobs in Bayern. Er zahlt für das Kind im Monat 177 Euro Unterhalt, mehr nicht.Er trägt auch keine Erziehungsberechtigung, da wir nicht wissen wie es weiter geht und somit ich auch als Alleinerziehend gelte. Da ich allein von Unterhalt, Erziehungsgeld und Kindergeld, den Lebensunterhalt hier in Berlin nicht komplett bestreiten kann und ich kein Anspruch auf Wohngeld habe, da ich ja momentan nicht Arbeitstätig bin, habe ich mich also entschlossen Harz VI zu beantragen. Nach einer langen Wartezeit, habe ich im Oktober endlich die Zahlung und somit die Bewilligung des Antragsbekommen. Im ersten Antrag muste ich eine Erklärung abgeben, warum ich Harz VI betrage, was ich auch getan habe. Ich habe darin geschildert wie der Sachverhalt momentan ist. Das mein Lebensparter, der in Bayern wohnt,lebt und arbeitet nicht komplett für uns sorgen kann, das er aber Unterhalt für das Kind zahlt. Das Amt wollte noch einige Nachweise von ihm haben, wie Mietvertrag und seinen letzten Lohnzahlungnachweis. Die geforderten Unterlagen hat er auch promt eingereicht und alles schien ok zu sein. Als Harz VI Empfänger ist man ja verpflichtet, aller 6 Monate, einen Folgeantrag einzureichen. Was ich auch tat. Da sich an der Sitiation nichts geändert hat, konnte ich den Antrag schnell ausfüllen und wieder abgeben. Das war Anfang November. Ende November erhielt ich keine Zahlung mehr. Nach ewigen immer wieder Nachfragen, weil der Antrag immer noch nicht bearbeitet worden war, erhielt ich dann ende Dezmeber die Mitteilung, das der Folgeantrag abgeleiht sei. Der Grund, sie haben meinen Partner in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet, sprich so als ob er bei uns wohnt. Natürlich bin ich dann so schnell wie möglich hin und habe Widerspruch eingereicht, weil es ja nicht der Fall ist. Als Antwort habe ich erhalten, aber es ist doch ihr Partner, das haben sie doch auch im Erstantrag so erläutert, und außerdem, das Kind trägt ja auch den Namen des Vaters. Ich dachte ich bin im falschen Film. In der Berechnung wurde ja nicht einmal die Unterhaltszahlung berücksichtigt. Ich habe den Damen dann noch einmal versucht zu erklären wie die Situation ist. Aber ich stoß auf Granit. Nur versuche ich schon seit Dezember mich irgendwie über Wasser zuhalten mit hilfe meiner Eltern und so weit wie mein Partner kann auch er. Ich weiß nun aber nicht mehr weiter. mittlerweile kann ich die Wohnung nicht mehr halten und weiß auch nicht wovon ich die Miete noch zahlen soll. Mein Konto ist schon mehr als Rot. Zum 31.3.2007 hab ich die wohnung jetzt auch gekündigt, und werde zu meinen Eltern ziehn, da ich nicht weiter weiß und ich vom Amt bis heute noch keine Antwort habe. Nächstes Jahr nehme ich meine Arbeit wieder auf und werde mir dann wieder eine neue wohnung suchen müssen, denn dann bekomme ich endlich wieder mein Gehalt. Ich dachte immer Elternzeit soll man genießen und jede Zeit mit der Entwicklung seines Kindes verbringen, mittlerweil verbringe ich aber mehr Zeit mir gedangen zu machen wie es weiter geht. Frau Bader können sie mir helfen, wie die Rechtslage sich in diesem Fall verhält. Ich kann doch nicht die Einzige sein, der es so geht, wo der Partner auf Grund von Arbeit wo anders lebt. Habe ich definitiv keinen Anspruch auf Unterstützung. Vielen Dank Manja Nitz

Mitglied inaktiv - 09.01.2007, 11:20



Antwort auf: Rechtslage

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie eine kurze allgemeine Frage. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2007



Antwort auf: Rechtslage

Hallo Frau Bader, ich dachte nur dann wäre es verständlicher um was es mir geht. also kurz: ich habe letzts jahr mein erstes Kind bekommen. bin in ungekündigter Stellung und habe 2 jahre elternzeit beantragt. ich lebe mit dem vater des kindes auf grund der jobs nicht zusammen. er kann aber auch nicht den kompeltten unterhalt für mich und das kind mitbestreitet. ist auch nur ein normalverdiener. also habe ich, weil es ja nix anderes gibt harz VI beantragt. erstantrag wurde bewilligt, beim folgeantragt, rechnet man mir den vater komplett in die bedarfsgemeinschaft. ich wollt wissen ob sie mir helfen können und ob dies rechtens ist. vielen Dank manja nitz

Mitglied inaktiv - 10.01.2007, 10:25