Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit ginge bei voller Ausschöpfung bis 2.12. (ein Sonntag). Nachträglich hatte ich gefragt, ob ich die Elternzeit am 29.11. (ein Donnerstag, Freitag arbeite ich nicht) enden lassen könnte. Mein Arbeitgeber wäre einverstanden.
Meine Fragen:
1. Ist es richtig, dass mir durch die Vorverlegung des Termins keine Nachteile entstehen? Sprich: Ich bekäme - auch wenn ich da frei habe -
bereits ab dem 30.11 wieder Gehalt, Krankenversicherung etc. über meinen Arbeitgeber?
2. Der einzige Nachteil, der mir einfällt, ist, dass der Arbeitgeber mir noch im Vormonat, also direkt am 30.11., kündigen könnte. Richtig?
3. Für den Fall der Geburt eines weiteren Kindes während der Elternzeit: Ist die vorzeitige Beendung dieser Elternzeit noch problemlos möglich, wenn ich jetzt bereits die Verkürzung vom 2.12. auf den 29.11 in Anspruch nehme?
Vielen Dank!
von
milena1978
am 03.08.2017, 11:55
Antwort auf:
Rechtslage, wenn man Elternzeit um einige Tage verkürzt?
Hallo,
1. Genau
2. Nein, erst am ersten Arbeitstag
3. Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Rechtslage, wenn man Elternzeit um einige Tage verkürzt?
Wenn du freitags eh frei hast - warum willst du verkürzen?
Wie alt ist denn Kind 1? Falls das Kind am 3.12. ein Jahr alt wird, würdest du für den letzten Monat kein Elterngeld mehr bekommen.
Punkt 3 verstehe ich nicht...
von
malini
am 03.08.2017, 13:09
Antwort auf:
Rechtslage, wenn man Elternzeit um einige Tage verkürzt?
Vorteil, der eine Arbeitstag bringt 1/12tel Urlaub mehr.
Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 15:05
Antwort auf:
Rechtslage, wenn man Elternzeit um einige Tage verkürzt?
frage 3 verstehe ich nicht. da müsstest du ja jetzt schon schwanger sein und wüsstest das doch oder?
von
mellomania
am 04.08.2017, 09:03
Antwort auf:
Rechtslage, wenn man Elternzeit um einige Tage verkürzt?
Zu Punkt 3: sie meint das Jahr 2018...
von
Ninu
am 04.08.2017, 18:41