Frage: Rechtslage die Dritte

Hallo Frau Bader, ja, das ist ungerecht. Habe ich nun richtig verstanden: Grundsätzlich gilt, dass jeder Ehegatte selbst für seinen eigenen Unterhalt aufkommen muss. Sollten die Kinder beim arbeitslosen Vater wohnhaft bleiben, so wäre die Frau sowohl ihrem Ex-Mann als auch ihren Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet? Und wenn ihr Gehalt zu gering ist, dann zumindest unterhaltspflichtig gegenüber der Kinder? Verbleiben die Kinder jedoch bei der Mutter, ist die Frau dennoch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn für sie und die Kinder am genug übrig bleibt. (Selbstbehalt) Sorgerecht: Während der Ehe haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Das Sorgerecht kann auch nach der Scheidung beiden Elternteilen bleiben. Eine Änderung muss extra beantragt und begründet werden. Die Tatsache, dass die Kinder indirekt Opfer der häuslichen Gewalt waren spielt keine Rolle? Liebe Grüße und Sie haben mir sehr geholfen

Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 13:15



Antwort auf: Rechtslage die Dritte

Hallo, alles JA Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2010