Wie sieht die Rechtslage aus bzw. was muss ich beachten wenn: ich mein 4 Monate altes Kind 1x die Woche ganztägig gegen geringes Entgeld bei einer Bekannten zur Aufsicht abgebe. Und wie sieht der Versicherungsschutz für beide Seiten aus?
Mitglied inaktiv - 04.05.2005, 22:20
Antwort auf:
Rechtslage Kinderbereuung
Hallo,
die Bekannte haftet, wenn dem Kind etwas passiert. Deshalb sollte man einen HAftungsausschluss vereinbaren. Ausserdem musssie den Verdienst versteuern.
Schauen Sie mal bei:
http://www.kindertagesbetreuung.de/K19.html und www. tagesmuetter-bundesverband.de
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2005