Frage: Rechtslage Kinderbereuung

Wie sieht die Rechtslage aus bzw. was muss ich beachten wenn: ich mein 4 Monate altes Kind 1x die Woche ganztägig gegen geringes Entgeld bei einer Bekannten zur Aufsicht abgebe. Und wie sieht der Versicherungsschutz für beide Seiten aus?

Mitglied inaktiv - 04.05.2005, 22:20



Antwort auf: Rechtslage Kinderbereuung

Hallo, die Bekannte haftet, wenn dem Kind etwas passiert. Deshalb sollte man einen HAftungsausschluss vereinbaren. Ausserdem musssie den Verdienst versteuern. Schauen Sie mal bei: http://www.kindertagesbetreuung.de/K19.html und www. tagesmuetter-bundesverband.de Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2005