Frage: Rechtsfrage

Hallo. Mein AG will mir nach dem EU nur eine Vollzeit-Stelle geben (trotz Teilzeitgesetz). Ich habe 1 Jahr dort gearbeitet und war dann 5 Jahre im EU. Wie hoch ist die Chance eine Abfindung in Höhe der Richtlinie (1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr) zu bekommen? Wenn keine Einigung stattfindet, ist es dann besser vor Gericht zu gehen (bzgl. Abfindung bzw. Teilzeitanspruch)? Danke für die Hilfe. Gruß-Dunja

Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 14:57



Antwort auf: Rechtsfrage

Hallo, wenn es im Vertrag nicht steht, muss er IHnen gar keine Abfindung zahlen. Dann hilft evtl. der Gang zu Gericht. Gruß´, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2003