Liebe Frau Bader, nach dem neuen Gesetz haben Mütter nach dem erziehungsurlaub ja einen Anspruch auf teilzeitarbeit, wenn in ihrem Betrieb mehr als 15 Leute arbeiten. Meine fRage : Wer ist mit den 15 gemeint? Nur festangestellte Vollzeitkräfte? Oder auch befristet Angestellte, teilzeitkräfte, 630,- DM- Kräfte, die Putzfrau ? Meine zweite Frage ist : Gilt das Gesetz auch für Frauen, die jetzt schon aus dem Erziehungsurlaub zurückkehren? Oder nur für Frauen, die ihre Kinder erst geboren haben nach dem neuen Gesetz? ür eine Antwort wäre ich dankbar, Benedikte
Mitglied inaktiv - 26.10.2001, 10:36