Rechtsanspruch auf teilzeit nach Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtsanspruch auf teilzeit nach Erziehungsurlaub

Liebe Frau Bader, nach dem neuen Gesetz haben Mütter nach dem erziehungsurlaub ja einen Anspruch auf teilzeitarbeit, wenn in ihrem Betrieb mehr als 15 Leute arbeiten. Meine fRage : Wer ist mit den 15 gemeint? Nur festangestellte Vollzeitkräfte? Oder auch befristet Angestellte, teilzeitkräfte, 630,- DM- Kräfte, die Putzfrau ? Meine zweite Frage ist : Gilt das Gesetz auch für Frauen, die jetzt schon aus dem Erziehungsurlaub zurückkehren? Oder nur für Frauen, die ihre Kinder erst geboren haben nach dem neuen Gesetz? ür eine Antwort wäre ich dankbar, Benedikte

Mitglied inaktiv - 26.10.2001, 10:36



Antwort auf: Rechtsanspruch auf teilzeit nach Erziehungsurlaub

Liebe Benedikte, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis beschäftigt sind (es ist im Gesetz nicht geregelt, wie viele Std. diese arbeiten müssen) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2001



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