Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach Umzug

Hallo, wir werden aus beruflichen Gründen in den nächsten Monaten nach Siegen ziehen und benötigen dort einen Betreuungsplatz für unseren Sohn. Wir haben uns im Dezember bei verschiedenen Einrichtungen (für einen Platz ab Mai) beworben, sind aber nur auf Wartelisten gelandet. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt haben wir ein Angebot für einen Platz ab August bekommen. August würde eigentlich gut passen, da unser Sohn dann drei wird und für ihn sowieso ein Wechsel von der Krippe in der Kindergarten ansteht. Allerdings ist es nur ein Platz für 35 Stunden und der Beginn steht unter dem Vorbehalt, dass das neue Gebäude bis dahin fertiggestellt ist. Es steht jetzt schon fest, dass das frühestens im Oktober so weit sein wird. Da wir beide Vollzeit arbeiten, reichen außerdem die 35 Stunden nicht aus. (Eine Erhöhung auf 45 Stunden ist wohl grundsätzlich möglich, aber frühestens ab Sommer 2020.) Wir haben den Vertrag jetzt trotzdem unterschrieben, weil wir dachten, dass es besser sei als nichts. Haben wir jetzt noch irgendwelche Möglichkeiten, doch noch einen Platz ab August und mit 45 Stunden zu bekommen bzw. einzuklagen? Vielen Dank und viele Grüße!

von solros am 14.03.2019, 09:11



Antwort auf: Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nach Umzug

Hallo, schreiben Sie die Gemeinde an, erklären Sie den Sachverhalt u setzen Sie eine Frist von 3 Wo. Drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2019



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