Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader,
hat man eigentlich, wenn beide Elternteile berufstätig sind, einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz? Falls es regionale Unterschiede gibt: wir wohnen in Berlin.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Sabine Lehmann
Mitglied inaktiv - 13.05.2005, 09:42
Antwort auf:
Rechtsanspruch auf Hortplatz
Hallo,
erst ab dem 3 Lj.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2005
Antwort auf:
Rechtsanspruch auf Hortplatz
Hallo
nein leider hat man keinen rechts ansprcuhc auf einen Hortplatz wenn das so wäre wäre meinArbeitsplatz gesichert da aber jetzt auúch nach und nach die Horte geschlossen werden sieht es schlecht aus.
Bewirb dich trotzdem an verschieden Kitas ich drück dir die Daumen das es klappt.
Lieben Gruß
Nadine
Mitglied inaktiv - 15.05.2005, 15:44