Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit 01.09.2009 im Rahmen der Elternzeit in einem Umfang von 24 Wochenarbeitsstunden. Ich möchte meine Stundenzahl nun auf 30 Stunden erhöhen, damit wir finanziell besser über die Runden kommen. Kann der Arbeitgeber meinen Wunsch auf Erhöhung ablehnen? Arbeit ist mehr als genug vorhanden und die Ersatzkraft, die für mich eingestellt wurde, hat das Unternehmen zum 31.12.2009 verlassen. Allerdings befindet sich mein Arbeitgeber, eine Kommune, im Nothaushalt mit Haushaltssperre. Es gibt doch einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, aber bezieht sich das auch auf die Stundenzahl? Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen claudine2807
Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 08:19