Frage: Rechtsanspruch U3-Platz

Liebe Frau Bader, Wir haben zwei Kinder, die Elteste ist 3 Jahre alt und geht ab August im Kindergarten. Die Zweite ist 3 Monaten alt und wird ab 4 Monaten zu eine Erzieherin gehen an die Tage das wir beide arbeiten. Jetzt ist unsere Frage ob wir ein Wahlrecht haben in welche Betreuung er geht wenn er 1. Jahr wird (auf grund die neue Rechtsanspruch U3-Platze ab August 2013). Wir mochten Ihn nämlich gerne bei die Erzieherin halten bis er 3. Jahre ist(wie unsere Erste). Bis auf jetzt konnte das hier im Kreis aber nur wenn es kein U3-Platz gab in die Kindergarten in unsere Wohnplatz, sonst bekammen wir vom Kreis keine Beitrage in die Betreuungskosten mehr. Kann leider nirgendwo finden wie es ab August sein wird. Im voraus Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichem Grüss, Fam. van Wijk

von van Wijk am 10.06.2013, 14:58



Antwort auf: Rechtsanspruch U3-Platz

Hallo, Nein, sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Gemeinde kann, wenn es kein Kindergartenplatz gibt, sich bereit erklären, die Kosten zu übernehmen, wahrscheinlich nur zu einem Teil. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2013



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