Liebe Frau Bader, wir haben einen Betreuungsplatz in einer städtischen Krippe zugewiesen bekommen und angenommen. Später kam allerdings ein für uns "besseres" Betreuungsangebot einer privaten Einrichtung, welches wir gerne bevorzugen würden. (Besseres Konzept, kleinere Gruppen mit mehr Erziehern, örtlich näher gelegen, Uhrzeiten besser mit meiner Arbeitsstelle vereinbar) D.h. Krippenplatz wieder abgeben und den privaten Betreuungsplatz annehmen. Dadurch erlischt unser gesetzlicher Anspruch auf eine städtische Betreuung ab vollendetem erstem Lebensjahr in unserem Ort, das ist mir klar. Erlischt mit diesem Wechsel aber auch unser rechtlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz ü3? Oder ist Krippe und Kindergartenbetreuung und der jeweilige rechtliche Anspruch darauf rechtlich getrennt zu sehen? Hintergrund ist, dass diese private Einrichtung nur bis zum Kiga betreut und ich danach wieder zurück in eine städtische Einrichtung wechseln muss. Vielen Dank für eine kurze Antwort
von Zottelbär17 am 27.05.2019, 10:25