Hallo Frau Bader,
ich bin Beamtin, habe voriges Jahr meine Ausbildung beendet und bin derzeit noch auf Probe angestellt. Die einfache Fahrtstrecke zu meiner Dienststelle beträgt ca. 120 km. Ich bin nun im 4. Monat schwanger und habe mit einer ärztlichen Anregung meiner Frauenärztin aufgrund des langen Arbeitsweges bei meiner Dienststelle beantragt, für die Zeit der Schwangerschaft an einem Arbeitsplatz in meiner Wohnortnähe eingesetzt zu werden. Dies wurde unter Verweis auf das Beamtengesetz abgelehnt, d.h. ich habe einen Wohnort in Nähe der Dienststelle zu nehmen, auch für die noch verbleibende Zeit der Schwangerschaft. In einem persönlichen Gespräch mit meinem Geschäftsleiter beharrte auch dieser darauf, den Wohnort halt in der Nähe meiner Dienststelle zu nehmen. Ein Arbeitsplatzwechsel in Wohnortnähe kommt nicht in Betracht. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass ich ja nicht mit einem ärztlichen Attest oder Beschäftigungsverbot kommen soll, ich bin schließlich noch zur Probe angestellt und soll keinen Fehler machen. Nun bin ich sehr verunsichert, wie ich mich verhalten soll, zumal der tägliche Arbeitsweg gerade in der Schwangerschaft sehr anstrengend und gefährlich ist. Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf einen Arbeitswechsel während der Schwangerschaft???
Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 07.09.2004, 19:45
Antwort auf:
Rechtlicher Anspruch auf Arbeitsplatzwechsel?
Hallo,
dem ist im Prinzip nichts hinzuzufügen. Ein Anspruch auf Umsetzung dürfte nicht bestehen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2004
Antwort auf:
Rechtlicher Anspruch auf Arbeitsplatzwechsel?
Sei mir nicht böse, aber was ist an 120 km gefährlich?
Ich hatte in jeder SS eine kn-Leistung von jeweils mind. 60.000 km jeden Tag zw. 200-500 km.#
Das ging prima, zumal ich es ja vorher auch gemacht habe.
OK, ich habe mir die Zeit für eine (oder meherer) Pause(n) einplanen müssen, aber deswegen muß man ja nun nicht zu arbeiten aufhören...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.09.2004, 22:46
Antwort auf:
Rechtlicher Anspruch auf Arbeitsplatzwechsel?
Hallo! Ich bin auch Beamtin und während meiner beiden Schwangerschaften bis zum Entbindungstermin täglich über 100 km selber Auto gefahren, ist grundsätzlich kein Problem. Bin auch bis zum Schluß zu Besprechungen, Seminaren, Ortsterminen usw. mit dem Dienstfahrzeug selber gefahren. Aber das kann ja individuell verschieden sein. Wenn Dein Arzt Dich für arbeitsunfähig hält, wozu auch gehört, dass man den Weg zur Arbeit nicht zurücklegen kann, soll er Dich ruhig krank schreiben oder ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Lass Dich vom Arbeitgeber nicht verrückt machen. Das Schlimmste, was Dir dann passieren kann, ist, dass Dein Dienstherr das Attest amtsärztlich überprüfen läßt. Ich würde allerdings von Anfang an die Gleichstellungsbeauftragte, den Beamtenvertreter im Personalrat sowie die Gewerkschaft (hoffentlich bist Du da drin; ich bin KOMBA-Mitglied und die sind sehr gut) einbeziehen.
Viel Glück!
Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 06:31