Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind ist nun 2 und ein zweites in der Planung. Um möglichst viel Elterngeld zu bekommen (beim ersten gabs ja leider nicht mal Erziehungsgeld), überlege ich, ob ich nicht einen Teil meines Gehaltes als 400 EUR Job bei einer Tochterfirma meines Arbeitgebers abrechne. Diese Möglichkeit hätte ich hier bei meinem Arbeitgeber. Wenn ich die 400 EUR brutto über meine "normales" Gehalt laufen lasse, dann bleiben mir davon ca 240 EUR übrig. Die 400 als Minijob hätte ich tatsächlich netto in der Hand. Hm, ich hoffe, das ist nicht zu verwirrend. Frage: Habe ich rechtlich (Mutterschutz) oder im Hinblick auf späteres Elterngeld einen Nachteil, wenn ich meinen Job jetzt sozusagen aufteile? Herzlichen Dank! ivonne
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 11:31