Frage: rechtliche Frage

Liebe Frau Bader, ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig. Und zwar hat mein Sohn mit noch zwei weiteren Freunden in einem Rapsfeld gespielt. Dabei haben sie, um es mal hoch zu schätzen, in einem Bereich von 10 mal 10 Metern Raps zerstört. Nun hat der Landwirt die Jungs erwischt und die Polizei gerufen, die wiederrum die Kinder nach Hause gebracht hat und unsere Daten aufgenommen hat. Wir bekommen jetzt Post vom Landwirt. Vorab hat er sich schon telefonisch mit uns in Verbindung gesetzt und meinte es wäre ein Schaden von ca. 700,-Euro und das würde ja sicherlich die private Haftpflichtversicherung bezahlen. Nun meine Fragen: Übernimmt die private Haftpflichversicherung überhaupt einen solchen Schaden (wäre ja vermutlich mutwillige Zerstörung?). Und ist Raps wirklich so teuer? Mein Mann hat mal im Internet geschaut und meinte das Raps in der Größenordung gerade mal 10,-€ kosten würde *kopfkratz*. Grüße Mely

Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 17:32



Antwort auf: rechtliche Frage

Hallo, wenn Ihr Sohn 11 ist, ist er beschränkt deliktsfähig. DAs wird über die Haftpflichtversicherung abgewickelt. Die prüfen, ob Sie zahlen müssten und zahlen. Wenn die nicht zahlen, besteht idR auch keine Eintrittspflicht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2009



Antwort auf: rechtliche Frage

Ich rate immer das selbe: Melde es der Haftpflicht, lass die sich mit dem Landwirt auseinandersetzen und dann wird man sehen wer was und evtl. wieviel bezahlen muss. WENN Ihr haftbar seid, dann übernimmt es die Haftpflicht. BTW: Wie alt ist dein Sohn? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 18:55



Antwort auf: rechtliche Frage

Hi, erstmal danke für deine Antwort. Mein Sohn ist 11 Jahre alt. Und was ist, wenn die Haftpflicht nicht übernehmen sollte, und er auf den Schadenersatz besteht? Gruß Mely

Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 18:58



Antwort auf: rechtliche Frage

Hallo, nur ruhig, das läuft so: Ihr meldet Eurer versicherung: 1.) sie zahlen -> alles in Butter 2.) sie zahlen nicht -> dann muß er klagen und die PHV übernimmt das für Euch inkl. Gericht Die einzige Ausnahme wäre, daß man Deinem Kind Vorsatz uinterstellen würde und DAS kann ich mir echt nicht vorstellen. Dann müsste er das Feld betreten haben mit dem Vosatz den bauer zu schädigen und wer das glaubt/behauptet...*hust* Also: lass das mal die PHV machen, die regeln das schon!

Mitglied inaktiv - 15.05.2009, 22:01