Rechtiliches zur Miterziehung des KV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtiliches zur Miterziehung des KV

Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich bin imn der 32.SSW und mache mir natürlich Gedanken, wie ich das mit der Erziehung von meinem Sohn machen soll. Der KV hat sich in der 6.SSW aus dem Staub gemacht und hat sich seit dem eigendlich nicht wirklich mit seinem Sohn beschäftigt. Aber ich weiß wie er ist, und das er immer im Mittelpunkt stehen will und auch immer die Oberhand behalten will. Nun habe ich einfach Angst, dass er sich auf Grund von seiner rechtlichen Lage in die Erziehung so weit einmischen kann, dass mein Sohn immer hin und her gerissen wird. Wie weit darf sich der KV in die Erzihung mit einmischen und wie ist das mit Besuchsrechten, bzw. mit unterhalt. Er ist noch Student, muss er da zahlen, oder zahlen da seine Eltern, oder wer? Ich würde mich über eine Rasche Antwort freuen. Danke schon mal im Vorhinein. mgf Patricia

Mitglied inaktiv - 28.10.2001, 11:38



Antwort auf: Rechtiliches zur Miterziehung des KV

Liebe Patricia, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, hat er kein Mitspracherecht bei der Erziehung. Er hat nur ein Umgangsrecht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2001