Sehr geehrte Frau Bader,
mich würde folgender Fall interessieren:
Meine Töchter sind beide "nur" österreichische Staatsbürger. Wir leben in Österreich, ich bin Deutsche, der Vater Österreicher, wir wohnen direkt im Grenzgebiet.
Ich weiß, dass die Kinder theoretisch beide Staatsbürgerschaften haben könnten, fand es aber bislang unnötig.
Angenommen wir trennen uns nun und ich möchte mit den Kindern wieder nach Deutschland ziehen - hat es dann Nachteile wenn die Kinder nur österreichische Staatsbürgerschaft haben?
Oder wäre ich im Falle einer Trennung im Streit irgendwie im Nachteil bzgl der Rechte wenn die Kinder Österreicher sind?
Vielen Dank,
Verena
von
Anerev86
am 17.11.2017, 10:16
Antwort auf:
Rechte wenn Kind nicht die gleiche Staatsbürgerschaft hat
Hallo,
Österreich akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen.
Genaue Informationen finden Sie hier:
http://www.wien.diplo.de/contentblob/3207974/Daten/3464719/DownloadDatei_Merkblatt_Staatsangehrigkeitsrecht.pdf
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2017
Antwort auf:
Rechte wenn Kind nicht die gleiche Staatsbürgerschaft hat
Ja, wir fallen unter besondere Bestimmungen nach III
Mich würde aber interessieren, ob es in im Falle einer Trennung bzgl der Aufenthaltsrechte/Wohnsitzwahl/Sorgerecht von Nachteil ist wenn meine Kinder nicht die gleiche Staatsbürgerschaft haben wie ich, ich dadurch vllt weniger Rechte habe meine Kinder mit nach D zu nehmen, da diese "nur" Österreicher sind.
von
Anerev86
am 17.11.2017, 11:22
Antwort auf:
Rechte wenn Kind nicht die gleiche Staatsbürgerschaft hat
Du darfst die Kinder eh nicht einfach so mitnehmen, sondern eh nur mit Zustimmung des Vaters wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Das würde auch gelten wenn ihr alle die deutsche Staatsbürgerschaft hättet. Denke mal Österreich handhabt es da genauso wie Deutschland.
Mitglied inaktiv - 17.11.2017, 16:23
Antwort auf:
Rechte wenn Kind nicht die gleiche Staatsbürgerschaft hat
Deine Kinder SIND deutsche Staatsbürger. Du hast nur z. Z. kein Dokument auf dem das steht. Kannst du aber jederzeit nachholen. Steht auch im Link von Fr Bader, letzter Punkt.
von
KMH
am 18.11.2017, 09:58