Hallo Frau Bader,
Ich bin schwanger, bin aber nicht mit meinem Partner verheiratet.
Wo finde ich Informationen darüber was wir deswegen unternehmen müssen, z.B. Anerkennung der Vaterschaft, gemeinsames Sorgerecht etc. Gibt es vielleicht sogar eine Broschüre oder eine Informationsseite im Internet?
Danke für Ihre Hilfe!
Freundliche Grüsse,
Christina Kaufman
Mitglied inaktiv - 03.04.2003, 17:38
Antwort auf:
Rechte unverheirateter Väter?
HAllo,
am besten ein Gespräch im Jugendamt führen - da gibt es auch entsprechende Broschüren.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2003
Antwort auf:
Rechte unverheirateter Väter?
Nun ich habe zwei Kinder mit dem unverheiratet Vater :-)
1.) Hat das Kind "einfach so" erst mal keinen Vater, derjenige, der der Vater ist, muß beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen und Du dieser Anerkennung zustimmen. dauert dort 15 min und kostet nix.
2.) Könnt Ihr (m+üsst aber nicht) erklären, daß Ihr das elterliche Sorgerecht gemeinsam ausüben wollt. Wenn Ihr nix "erklärt", dann hast Du das alleinige. Macht man auch beim Jugendamt (evtl. mit 1 in einem Aufwasch) kostet nix und dauert auch max. 15 min.
3.) Könnte das Kidnn nach der Anerkennung sogar den nachnamen des vaters bekommen (haben meine beiden).
Mein Rat: macht den Jugendamttermin VOR der Geburt!
Denn hinterher hast Du echt was besseres zu tun als durch die Ämter zu turnen und zweitens weißt Du nie was bei der Ggeburt ist...
Grundsätzlich wäre der werdende Papa auch noch dem Kind (mind bis 18. LJ) und Dir (eine gewisse Zeit, ca. 3 Jahre) zum Unterhalt verpflichtet.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 03.04.2003, 22:32
Antwort auf:
Rechte unverheirateter Väter?
Hey Desirée,
Vielen Dank für die ausführliche Info!
Dann können wir ja ganz beruhigt da rangehen *freu*
Liebe Grüsse,
Chrissie
Mitglied inaktiv - 04.04.2003, 10:33