Frage: Rechte neuer Partner

Hallo, folgende Situation: Ich lebe mit meinem Kind (8J.) Und meinem neuen Partner seit 3 Jahren zusammen (wir sind nicht verheiratet). Nun gibt es einen Gerichtstermin,bei dem ich und das Kind mit Begleitperson kommen muss. Kann mein Partner mit zum Gericht und danach arbeiten(Termin ist 9Uhr,Dienst wäre schon 7Uhr) oder kann der Chef es verweigern? Darf mein Partner auch kindkranktage übernehmen? Und wenn ja wieviele? Darf er Urlaub in den Schulferien nehmen?Die anderen in der Firma haben keine Kinder. Danke. Liebe Grüße

von vampir2006 am 23.09.2018, 22:45



Antwort auf: Rechte neuer Partner

Hallo 1. Er hat keinen Anspruch auf Freistellung für den Gerichtstermin 2. Kinder-Krankentage kann er nicht nehmen da es nicht sein Kind ist 3. In der Firma soll der Arbeitgeber auf die Belange der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, da ist es egal, dass es nicht sein Kind ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2018



Antwort auf: Rechte neuer Partner

Nein. Es ist nicht sein Kind. Der Chef kann dies verweigern, da er nicht der Erziehubgsberechtigte ist und auch nicht offiziell zum Termin geladen. Kind-krank Tage stehen den Eltern zu, also dir und dem Kindsvater. Für die KK besteht ja auch kein familiärer bzw. rechtlicher Zusammenhang zwischen ihm und dem Kind. Bzgl. Des Urlaubs ebenfalls: er ist nicht der Vater, hat also rechtlich gesehen eben auch nicht die Rechte/Pflichten wie der leibliche Vater. Urlaub in den Ferien ist übrigens auch kein festgelegtes Recht von Eltern. Die Firmen sind nur angehalten, im Sinne der Familien die Urlaube zu planen/genehmigen. Habt ihr denn überhaupt einfach mal mit seinem Chef gesprochen? Vielleicht ist das mit dem Termin und dem Urlaub ja auch gar kein Problem. Ist dein Kind krank, wird dein Partner Urlaub nehmen müssen.

von cube am 24.09.2018, 08:08



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