Sehr geehrte Frau Bader,
unsere elfjährige Tochter wurde Mitte Februar ambulant am Fuß operiert. Sie bakam eine Stoppschraube gesetzt, weil sie sehr ausgeprägte Knick Senkfüße hat und oft Schmerzen hatte und beweglich eingeschränkt war.
Über die Nachsorge des behandelnden Arztes sind wir nun sehr enttäuscht. Unsere Tochter hatte 3 Wochen nach der OP noch starke Schmerzen, was wir abklären lassen wollten. Der Arzt untersuchte den Fuß bei dem Kontrolltermin nicht genau, sondern sagte, Schmerzen wären so kurz nach der OP noch normal. Er nahm sich wenig Zeit.
Unser Alltag war beschwerlich: Unsere Tochter fährt mit dem Schulbus, was mit schwerem Tornister und Gehhilfen nicht machbar war/ist. Also bringen wir täglich hin und holen wieder ab, das muss auch beruflich alles abgestimmt werden, zwischendurch Schulausfall wegen Schmerzen...
Nun holten wir uns eine 2. Meinung ein. Der Arzt war von der Leistung der OP alles andere als begeistert. Die Schraube ist zu kurz und sitzt an der falschen Stelle, außerdem müsste die Achillissehne verlängert werden. Sie muss erneut operiert werden, dieses Mal stationär. Wir haben einen kurzfristigen Termin vor den Osterferien bekommen, damit sie in der Schule nicht so viel verpasst.
Bekommt man für die vielen Fahrten und Parkgebühren, die wegen der Behandlung stattfanden, Kostenerstattungen?
Es würde mich einfach mal interessieren, was uns zusteht.
Alles dumm gelaufen. wWir halten den Kopf hoch und scheuen nur noch nach vorne.
Ich bedanke mich herzlich im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dani
von
Dani1180
am 30.03.2019, 07:22
Antwort auf:
Rechte nach Fuß-Operation?
Hallo,
Sie wollen Schadensersatz. Das setzt voraus, dass das Verschulden eindeutig geklärt ist.
Meistens schwierig. Denn daraüber entscheidet ein Sachverständiger gerichtlich. Nur sinnvoll mit Rechtschutzversicherung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2019
Antwort auf:
Rechte nach Fuß-Operation?
Du kannst diese Kosten in der Steuerklärung als Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastung geltend machen. Allerdings müssten sie dann eben auch einen bestimmten Betrag übersteigen, um als Belastung zu gelten. Eine gewisse Eigenbeteiligung hat man also immer.
Ob ihr diese Kosten zB direkt an die KK weiterleiten könntet zur sofortigen Erstattung ... da würde ich mal bei eurer Kasse nachfragen. Parkosten wohl eher nicht. Bzgl. Fahrtkosten hättet ihr vermutlich auch eher einen Antrag auf einen Fahrdienst stellen müssen.
Wie gesagt - ruft mal bei der Kasse an und fragt dort nach, was man da jetzt evt. noch machen könnte.
von
cube
am 30.03.2019, 08:46
Antwort auf:
Rechte nach Fuß-Operation?
Lies mal hier....
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html
Und ihr könnt alles im Rahmen außergewöhnliche Belastung bei der Steuer einreichen. Gut ist wenn das jeweils bestätigt ist. Also: "Kind x besuchte am .... Bis .... die Schule und wurde gebracht" und dann die Bestätigung dabei, dass sie eine Fuß op hatte und den Schulbus nicht nutzen konnte. Pauschal sind das 30 ct je km.... Eine gewisse Eigenbeteiligung wird aber abgezogen.
Wir listen monatlich die Fahrten zur Therapie auf und lassen die Therapeuten abzeichnen.
Mitglied inaktiv - 30.03.2019, 09:17
Antwort auf:
Rechte nach Fuß-Operation?
Fahrtkosten und Parkkosten gehen wenn ihr die Termine nachweisen könnt auch über die Erstattung zuviel Bezahlter Zuzahlungen über die KK. Meines Wissens nach aber eben nur wenn eben entsprechend nachweisbar zB weil der Arzt die abgehackt hat beim Termin.
Ich würde aber anders vorgehen. euch entstehen ja jetzt erst Mehrkosten weil der erste Arzt scheinbar einen Fehler gemacht hat. Das würde ich über einen Anwalt prüfen lassen. Zumal ihr nicht wissen könnt welche gesundheitlichen Folgen das haben wird.
von
Felica
am 30.03.2019, 11:51
Antwort auf:
Rechte nach Fuß-Operation?
Vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge.
von
Dani1180
am 31.03.2019, 07:47