Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin bei einem Landkreis als Beamtin beschäftigt. Wenn ich nach der Mutterschutzfrist unmittelbar und wieder Vollzeit zu arbeiten beginne, einen Anspruch auf dieselbe Stelle, oder nur eine vergleichbare?
Schönen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 10:26
Antwort auf:
Rechte nach Ende Mutterschutz
Hallo,
das hängt von der Tätigkeit ab. Grds. haben Sie Anspruch auf den alten ArbPlatz, aber Sie können doch eh versetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2008
Antwort auf:
Rechte nach Ende Mutterschutz
Eigentlich unerbricht der MuSchu ja nur Kraft Gestzes die Tätigkeit und eigentlich arbeitest Du dann danach einfach weiter....
... aber: Dein Dienstherr kann Dich so sowieso "jederzeit" versetzen, oder?
Dann macht er das dann eben genu in der Zeit wenn es sein muß...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 24.07.2008, 12:17