Frage: Rechte für Stillende

Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit arbeite ich auf 400€-basis während der Elternzeit und stille noch. Allerdings habe ich mit Beikost begonnen, stille also nicht mehr voll. Darf ich als Apothekerin Sonntags arbeiten bzw. den Nachttdienst übernehmen? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus

Mitglied inaktiv - 27.03.2007, 21:26



Antwort auf: Rechte für Stillende

Hallo, es gibt keine einschränkungen, wievielman arbeitet, wenn man stillt. Lesen Sie doch mal in MuSchG! Praktische ERfahrung dazu gibt es auf dem Forum vob Biggi! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2007



Antwort auf: Rechte für Stillende

Hi, die Gesetze zum Schutz stillender Mütter gelten unabhängig davon, ob man noch vollstillt oder nicht. In dem Attest, was Dein Arbeitgeber evtl. sehen will, steht nur, DASS Du noch stillst, nicht WIEVIEL. LG, Anna

Mitglied inaktiv - 29.03.2007, 00:26



Antwort auf: Rechte für Stillende

Hallo! Ich hatte mit meinen Apothekenchef ausgemacht, dass ich zumindest keine Nachtdienste machen muss, als ich während der Elternzeit nebenher gearbeitet habe. Im Wochenenddienst kann dich dein Mann oder der Babysitter doch sicher mit dem Kind besuchen kommen. Ist kein Problem bei uns. Habe 6 Monat voll gestillt, ab dem 7. Monat wieder wieder 16 Stunden in der Woche gearbeitet und entsprechend als erstes die Nachmittagsmahlzeit ersetzt. Zur Not wäre mein Mann halt in die APo gekommen zum Stillen. Ist dein Chef so streng wegen der Stillpausen? Was für ein Arbeitsklima! Alles Gute Kernchen

Mitglied inaktiv - 30.03.2007, 01:05



Antwort auf: Rechte für Stillende

Nee, mir gehts darum, ob es für mich oder den Arbeitsgeber Nachteile gibt, wenn ich freiwillig Notdienst mache, obwohl ich stille...

Mitglied inaktiv - 31.03.2007, 21:13



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