Liebe Frau Bader!
Ich werde ein uneheliches Kind bekommen. Der Vater war für eine Abtreibung aber ich konnte es nicht übers Herz bringen und werde jetzt das Kind alleine bekommen.
Wir verstehen uns auf Grund dieser Situation schon lange nicht mehr bzw. hält er mir vor ich würde ihn fertigmachen.
Außerdem will er das Kind haben und ich habe jetzt furchtbare Angst daß er es auch bekommen kann. Welche Rechte hat er und kann er das sorgerecht beantragen?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Ani
Mitglied inaktiv - 18.09.2000, 08:49
Antwort auf:
Rechte des Vaters
Liebe Ani,
ich finde es toll, daß Sie jetzt schon jemanden (nämlich Karin) an der Hand haben, der aus praktischer Erfahrung berichten kann, das hilft oft mehr, als theoretisch Ausführungen, wie ich sie nur bieten kann.
Juristisch hat Karin recht, es ist mehr als unwahrscheinlich, daß er das Sorgerecht bekommt, wenn überhaupt, bekommen Sie es gemeinsam, aber auch das glaube ich nicht.
Das Sorgerecht von einem so kleinen Kind bekommt in der Regel immer die Mutter, es sei denn, diese ist absolut ungeeignet (drogensüchtig, straffällig, sittenwidrige Tätigkeit etc.)
Ich rate Ihnen, das Jugendamt aufzusuchen, da kann man Ihnen in Ihrer schwierigen Situation helfen.
Alles Gute,
N. Bader
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2000
Antwort auf:
Rechte des Vaters
Ich kann Dir bloss sagen, dass ich in derselben Lage war und bzw. noch bin.
Es wird in der BRD so gehandhabt, dass die Mutter, wenn das Paar getrennt ist, wohl ein Anrecht auf das Sorgerecht hat.
Jedenfalls wenn sie fähig ist, bekommt sie das.
Ich habe das Sorgerecht für meine kleine Tochter und teile das mit dem Vater nicht.
Du hast gute Chancen, dass es bei Dir auch so ist.
Ganz realistisch haben die Typen, wenn das Kind dann da ist, auch gar keinen BOck, die ganze Arbeit zu machen.
DAs nur so nebenbei.
Also, Kopf hoch und Du schaffst das schon.
Kannst mir auch gerne schreiben, wenn Du wissen willst, wie das mit dem Unterhalt geht etcpp
Karin
Mitglied inaktiv - 18.09.2000, 10:36