Hallo!
Ich habe eine 8 Monate alte Tochter und bin alleinerziehend. Der Vater, für mich nur Erzeuger, hat nach einem Vaterschaftstest die Vaterschaft anerkannt und nun die Tage auch vom Jugendamt die genau berechnete Summe des Unterhaltes erfahren. Er ist nun ein bisschen aufgebracht da diese Summe ihm zu hoch erscheint und will nun (hat seine Tochter noch nicht 1x gesehen oder sich anderweitig gekümmert) das er sie ab und an mal sehen kann. Auch soll ich ihm sagen wann wir wohin fahren damit er weiß was wir so machen. Wir sind nicht verheiratet und haben auch noch nie zusammen gewohnt. Die Kleine war leider ein Ausrutscher.
Was für Rechte hat denn nun der Vater (Erzeuger)?
Vielen lieben Dank schon mal!
Madeleine
Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 08:24
Antwort auf:
Rechte des Vaters
...schließe mich meinen Vorrednern an
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2010
Antwort auf:
Rechte des Vaters
der vater deiner tochter hat ein umgangsrecht und auch das recht, über entwicklungsschritte des kindes informiert zu werden. ebenso hat das kind ein umgangsrecht.
das hättest du konsequent nur umgehen können, wenn du ihn nicht angegeben hättest ( kein vater----kein unterhalt! )
wenn ihr euch nicht einigen könnt, wann, wie oft, wo und wie lange er umgang hat, könnt ihr euch an das jugendamt wenden, die werden versuchen, eine lösung zum wohle des kindes zu erarbeiten.
der kv kann dieses recht auch einklagen.
Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 09:10
Antwort auf:
Rechte des Vaters
Andersrum wird für mich immer wieder ein Schuh draus:
In erster Linie sagt das Gesetz, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit dem Vater hat....
Es hat ein Recht darauf, seinen Vater kennenzulernen, auch wenn Mutter und Vater kein Paar sind/ sich wurscht sind/ sich nicht riechen können
Und ja, der darf erwarten, dass Du ca. halbjährlich (mit Foto) ihn über den Stand Eures gemeinsamen Kindes informierst.
Genau Angaben wo sich Eure Kind wann mit Dir aufhält gehen ihn genau 0,0 an!
Er hat halt jetzt die Einstellung "ich will was kriegen für mein Geld das ich zahlen muss"....
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 30.06.2010, 10:35
Antwort auf:
Rechte des Vaters
Ich könnte Dir per PN einen Anwalt "EMPFEHLEN" der das alles dem Vater
über Jahre unmöglich machen wird
und noch mithelfen wird ihn zu krimnaliesieren.
LG Philipp2000
Mitglied inaktiv - 03.07.2010, 06:18