Frage: Rechte bei nicht verheirateten

Hallo... Wir bekommen unsere Tochter im November 2008, wollen aber erst nächstes Jahr im August heiraten. Nun sagen viele, dass mein Lebensgefährte (der Vater) unsere gemeinsame Tochter dann adoptieren muss um die väterlichen Rechte zu bekommen. Das haben nun schon viele bei uns im Bekanntenkreis gesagt und wir sind nun reichlich verwirrt... Wäre es günstiger wenn wir noch dieses Jahr heiraten??? Und stimmt das denn alles auch so??? MfG

Mitglied inaktiv - 16.08.2008, 10:47



Antwort auf: Rechte bei nicht verheirateten

Hallo, nein. Er kann es anerkannen u es wird dann mit der Heirat automatisch ehelich Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2008



Antwort auf: Rechte bei nicht verheirateten

Wenn die leiblichen Eltern heiraten muß das Kind nicht adoptiert werden. Der Vater erhält mit der Heirat, sofern noch nicht geschehen, automatisch das gleiche Sorgerecht wie die Mutter.

Mitglied inaktiv - 16.08.2008, 14:06



Antwort auf: Rechte bei nicht verheirateten

Einfach vor der Geburt beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen und dann nächstes Jahr heiraten - alles kein Problem.

Mitglied inaktiv - 16.08.2008, 21:04



Antwort auf: Rechte bei nicht verheirateten

... die Bekannten sollten sich mal auf den neuesten Stand bringen :-))) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 17.08.2008, 16:10



Antwort auf: Rechte bei nicht verheirateten

Vielen Dank...Ihr habt mir echt weiter geholfen....;)

Mitglied inaktiv - 18.08.2008, 22:12



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